Aktuelles
Erstattung der Fahrtkosten zum Schulbesuch
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen macht darauf aufmerksam, dass Schülerinnen und Schüler an öffentlichen oder staatlich anerkannten
- Gymnasium, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11
- Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie
- Berufsschulen im Teilzeitunterricht
Anspruch auf Erstattung der ihnen im Schuljahr 2021/2022 entstandenen Fahrtkosten zur Schule haben.
Erstattungsleistungen werden jedoch grundsätzlich nur gewährt, soweit die nachgewiesenen Fahrtkosten die Familienbelastungsgrenze von 465,00 € übersteigen. Nicht angerechnet wird dieser Eigenanteil bei Familien, die im Schuljahr 2021/2022 Anspruch
- für mindestens drei Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder
- auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder
- auf Arbeitslosengeld II oder
- Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben,
- oder bei Schülern, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind.
Gerechnet werden nur die kostengünstigsten Fahrkarten.
In jedem Fall muss der Antrag auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2021/2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen eingereicht werden.
Weitere Auskünfte hierzu erteilt das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Schulwesen -, Martinswinkelstr. 11a, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Tel.: 08821/751-334, 335, 336 und 338.