Aktuelles
Kein Skiverleih
Entsprechend den rechtlichen Regelungen in Bayern ist derzeit der gewerbliche Verleih von Skiern und anderen Sportgeräten untersagt
Aus gegebenen Anlass macht das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen darauf aufmerksam, dass entsprechend den rechtlichen Corona-Regelungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege der gewerbliche Verleih von Sportgeräten untersagt ist. Darunter fällt der Verleih von Skiern, inklusive Zubehör, Schneeschuhen oder Rodel / Schlitten. Hintergrund dieses Verleihverbots von Sportgeräten ist die Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 2 der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV), nach der Freizeitaktivitäten gewerblich weder unter freiem Himmel noch in geschlossenen Räumen angeboten werden dürfen. Aus diesem Grund gelten für den Verleih im Sportgerätebereich auch nicht die allgemeinen Verkaufsregelungen in Form der Abhol- oder Lieferdienste. Gestattet sind lediglich Tätigkeiten im Bereich der Skiwerkstätten, das heißt Service- und Reparaturdienste.
Entsprechend den gesetzlichen Regelungen im Freistaat Bayern ist auch weiterhin der Betrieb von Skiliften sowie die Öffnung von Skischulen untersagt.
Der Verkauf von Sportgeräten (u.a. Skier, inklusive Zubehör, Schneeschuhe oder Rodel / Schlitte) ist in Form von Click & Collect möglich.