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Landkreis auf Corona-Karte nun Dunkelrot
Am Wochenende überschritt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis den Wert von 100. Der Landkreis ist damit nun Dunkelrot auf der Corona-Karte. Aufgrund der stark gestiegenen Fallzahlen ist es dem Gesundheitsamt nicht mehr möglich, Positivgetestete und Kontaktpersonen zügig zu informieren
Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus steigt im Landkreis Garmisch-Partenkirchen weiter an. Allein von Freitagnachmittag, 30. Oktober bis Samstagnachmittag, 31. Oktober 2020 sind 31 neue Fälle hinzugekommen. Am Samstag überschritt der Landkreis mit einem 7-Tage-Inzidenzwert von 111,96 die Marke von 100 und ist damit Dunkelrot auf der Corona-Karte des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Am Sonntag, 1. November 2020 liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert über 100 pro 100.000 Einwohnern.
Aufgrund der stark gestiegenen Infektionszahlen ist es dem Gesundheitsamt derzeit nicht mehr möglich, Positivgetestete ohne zeitliche Verzögerung zu kontaktieren und zeitnah die Kontaktpersonen zu ermitteln. Zwar müssen Infizierte nach wie vor ihre Kontakte dem Gesundheitsamt melden, doch bittet das Gesundheitsamt auch darum, dass Positivgetestete ihre Kontaktpersonen selbstständig informieren, damit diese sich in häusliche Quarantäne begeben können. Darüber hinaus bittet das Gesundheitsamt darum, von Bürgeranfragen abzusehen und sich über die Internetseiten des Landratsamtes www.lra-gap.de/de/coronavirus.html, des Bayerischen Gesundheitsministeriums www.stmgp.bayern.de/coronavirus/ oder des Robert-Koch-Instituts www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_node.html zu informieren. Trotz der Engpässe und Überlastung bleibt die Corona-Hotline im Gesundheitsamt aber weiterhin bestehen: Montag bis Freitag von 9.00 bis 16.00 Uhr sowie am Wochenende vom 10.00 bis 14.00 Uhr unter der Telefonnummer 08821/751-500.
Zudem weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass ab dem 2. November 2020 im Freistaat Bayern die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-616/ gilt.