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Ausgediente E-Zigaretten einfach im Handel zurückgeben
Seit dem 1. Juli 2026 können Verbraucherinnen und Verbraucher ausgediente E-Zigaretten – Einweg oder Mehrweg – kostenlos bei Vertreibern zurückgeben, die entsprechende Produkte innerhalb der vergangenen sechs Monate angeboten haben oder weiterhin anbieten, zum Beispiel Tankstellen, Tabakgeschäfte, Supermärkte, Vape-Shops, Dampfer-Läden oder Kioske. Dies gilt unabhängig von einem Neukauf und von der Ladengröße. Der Handel muss an stationären Verkaufsstellen, an Verkaufsautomaten und in Onlineshops deutlich mit farbigen Logos auf die Rückgabemöglichkeit hinweisen. Die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register unterstützt Verkaufsstellen mit Informationen und Materialien zur Rücknahmepflicht; diese können kostenfrei unter https://e-schrott-entsorgen-shop.de/ heruntergeladen und bestellt werden. Grundlage für die Rücknahmepflicht des Handels ist eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), die bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist.
Alte E-Zigaretten gehören nicht in den Hausmüll
E-Zigaretten und Einweg-Vapes sind Elektrogeräte. Sie dürfen daher nicht im Restmüll, in öffentlichen Abfallbehältern, auf der Straße, in Batterie-Sammelboxen und auch nicht im gelben Sack oder der Gelben Tonne entsorgt werden. Diese Geräte enthalten Lithium-Ionen-Akkus und müssen zurück zum Handel oder zu den Wertstoffhöfen. Werden sie nicht fachgerecht entsorgt, besteht ein erhebliches Brandrisiko. Insbesondere beschädigte Geräte können sich selbst entzünden und dadurch Menschen, Entsorgungsfahrzeuge sowie Entsorgungsanlagen gefährden. Gleiches gilt für andere Elektroaltgeräte mit Lithium-Batterien. In Bayern drohen für illegale oder unzulässige Entsorgung von Elektrogeräten und Batterien Bußgelder bis zu 2.500 Euro, in anderen Bundesländern sogar bis zu 10.000 Euro. Durch eine getrennte Sammlung können außerdem wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und dem Recycling zugeführt werden.
Rückgabe auch am Wertstoffhof möglich
Privatpersonen können ausgediente E-Zigaretten unabhängig von der neuen Rückgabemöglichkeit im Handel auch weiterhin an den Wertstoffhöfen abgeben. Gewerbebetriebe müssen Einweg-E-Zigaretten über ihre Lieferanten – also Hersteller oder Großhändler – zurückgeben oder ein Entsorgungsunternehmen mit der fachgerechten Entsorgung beauftragen.
Weitere Informationen gibt es bei der Abfallberatung des Landratsamtes unter Tel.: 08821/751-363 und -376.

