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Corona-Schnelltests über den Restmüll entsorgen
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen macht darauf aufmerksam, dass nach Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) Corona-Schnelltests, die in privaten Haushalten, Betrieben und Institutionen anfallen, über die Restmülltonne zu entsorgen sind. Auf keinen Fall dürfen Corona-Schnelltests über die Papier-, Gelbe- oder Biotonne entsorgt werden. Die benutzten Schnelltests sollten am besten in einem reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnis in die Restmülltonne gegeben werden. Sofern ein Schnelltest mit einem positivem COVID-19-Ergebnis zu entsorgen ist, empfiehlt das Landratsamt die angefallenen Testutensilien unmittelbar nach der erfolgten Diagnose und Dokumentation zusätzlich in einen Folienbeutel angemessener Größe zu geben und ausreichend mit geeignetem Desinfektionsmittel zu besprühen und dicht zu verschließen. Im Entsorgungsbereich des Landkreises Garmisch-Partenkirchen wird der eingesammelte Restmüll direkt einer Siedlungsabfallverbrennungsanlage zugeführt. Bei Fragen steht die Abfallberatung unter 08821 / 751-376 oder -363 gerne zur Verfügung.