Aktuelles
Standorte von Bienenvölkern melden
Das Veterinäramt bitte alle Imker im Landkreis Garmisch-Partenkirchen die Standorte ihrer Bienenvölker zu melden
Wer Bienen halten möchte, ist verpflichtet, spätestens bei Beginn der Haltung den zuständigen Behörden die Anzahl und die Standorte der Bienenvölker zu melden. Gesetzlich geregelt ist diese Mitteilungspflicht in § 1 a der Bienenseuchen-Verordnung. Mit dieser Regelung soll gewährleistet werden, dass im Falle des Auftretens der bösartigen Faulbrut ein Sperrgebiet für Bienen gebildet werden kann, in dem dann alle Bienenstände auf diese Krankheit untersucht werden können. Die Faulbrut ist eine ansteckende bakteriell bedingte Erkrankung der Bienenbrut, die zum Absterben der Völker führt. Wird sie nicht schnell genug erkannt und bekämpft, kann sie an die umliegenden Bienenvölker weitergegeben werden. Um frühzeitig um umfassend auf einen Ausbruch der Faulbrut reagieren zu können, bittet das Veterinäramt alle Imker im Landkreis Garmisch-Partenkirchen die Anzahl und Standorte ihrer Bienenvölker unter der Telefonnummer 08821 / 751-700 mitzuteilen. Zudem bittet das Veterinäramt um eine Meldung beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weilheim unter der Telefonnummer 0881 / 944-163. Dort werden die für die Bienenhaltung erforderlichen Betriebsnummern vergeben.