Aktuelles
Neue Richtlinie zur Förderung der Erziehung in der Familie
Träger und Initiativen aus dem Bereich der Familienförderung können Zuwendungen des Landkreises erhalten
Im Amtsblatt Nr. 4 vom 9. November 2023 hat der Landkreis Garmisch-Partenkirchen eine neue Richtlinie zur Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 SGB VIII veröffentlicht. Mit der neuen Richtlinie wird die alt aus dem Jahr 2016 novelliert. Mit der Richtlinie gewährt der Landkreis Garmisch-Partenkirchen Zuwendungen an Träger von Maßnahmen der Familienbildung, von Gruppenangeboten für Familien, der Familienerholung und der Fortbildung Ehrenamtlicher im Bereich der Familienbildung. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Maßnahmen zur Familienförderung sollen dazu beitragen, dass (werdende) Mütter, Väter und andere Menschen mit dauerhafter Erziehungsverantwortung ihre Erziehungsaufgabe gelingend wahrnehmen können. Familien sollen gestärkt werden durch Erholung, Entwicklung und Unterstützung ihrer eigenen Kompetenzen, auch schwierige Lebenslagen zu meistern. Durch Zuwendung des Landkreises Garmisch-Partenkirchen sollen Träger und Initiativen aus dem Bereich der freien Jugendhilfe bei der Durchführung solcher Maßnahmen gefördert werden.