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Landratsamt schränkt erneut Kundenverkehr ein
Landratsamt schränkt erneut Kundenverkehr ein
Ab 11. November 2021 Zugang nur noch nach Terminvereinbarung
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen sowie die Außenstellen sind ab dem 11. November 2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Persönliche Gespräche sind in allen Bereichen des Landratsamtes möglich, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache.
Der Schutz der Gesundheit der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat oberste Priorität. Die hohen Infektionszahlen auch im Landkreis Garmisch-Partenkirchen veranlassen die Amtsleitung, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den Dienstbetrieb im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen aufrecht zu erhalten.
Die Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten, ihre Anliegen möglichst telefonisch, schriftlich oder per E-Mal mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu klären.
Das Organigramm und die Kontaktdaten sind im Internet unter www.lra-gap.de hinterlegt.
Die drei Punkte für die nächste Zeit im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen:
- Persönliche Vorsprachen im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen sind nur nach vorheriger Vereinbarung – telefonisch, schriftlich oder per Email – möglich.
- Die zuständige Mitarbeiterin/ Der zuständige Mitarbeiter holt Sie nach Terminvereinbarung an der Eingangstür des jeweiligen Hauses ab.
- Bitte tragen Sie auf allen Begegnungsflächen im Landratsamt eine FFP2-Maske.
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie ist der allgemeine Zugang zum Gebäude der Außenstelle (Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) in Farchant eingeschränkt.
Eine Bearbeitung Ihres Anliegens ist derzeit ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich; bitte verwenden Sie hierfür auf der Startseite das Onlinevergabeformular. Eine persönliche Vorsprache ohne Termin können wir weiterhin leider nicht anbieten.