Aktuelles
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Ab dem 16. März 2022 tritt die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach §20a Infektionsschutzgesetz in Kraft. Wir bitten darum, von Meldungen per Fax, Post oder E-Mail vor diesem Zeitpunkt abzusehen. Danach können die Meldungen elektronisch über das digitale Meldeportal BayImNa übermittelt werden. Informationen dazu finden sich unter folgendem Link: Digitales Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht (BayImNa)
Ausführlichen Informationen zum Thema der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sind auf folgender Internetseite Zusammen gegen Corona des Bundesministeriums für Gesundheit zu finden.
Wir bitten darum, von telefonischen Nachfragen abzusehen, diese können aufgrund der derzeit stark angestiegenen Arbeitsbelastung des Gesundheitsamtes nicht beantwortet werden.