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7-Tage-Inzidenz im Landkreis fünfmal in Folge unter 100
Da der Landkreis Garmisch-Partenkirchen am 5. Mai fünfmal in Folge den Schwellenwert von 100 in Bezug auf die 7-Tage-Inzidenz unterschritten hat, gelten ab dem 7. Mai die Corona-Regelungen von unter 100
Am Mittwoch, den 5. Mai 2021 hat der Landkreis Garmisch-Partenkirchen fünfmal in Folge (01.05., 02.05., 03.05., 04.05., 05.05.) den Schwellenwert von 100 in Bezug auf die 7-Tage-Inzidenz unterschritten. Nach den Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) gelten daher ab Freitag, den 7. Mai 2021 im Landkreis Garmisch-Partenkirchen die Corona-Maßnahmen entsprechend einem Inzidenz-Wert von unter 100. Die Regelungen betreffen insbesondere die Kontaktbeschränkungen und die nächtliche Ausgangssperre, die Bereiche Einzelhandel, Dienstleistungen, außerschulische Bildung, Sport und Kulturstätten sowie den Schulbetrieb und Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen und organisierte Spielgruppen.
Hier die wichtigsten Regelungen in Kürze (nicht vollumfänglich) zusammengefasst:
- Private Zusammenkünfte: erlaubt (eigener Haushalt + weiterer Haushalt mit max. 5 Personen)
- Einzelhandel: Click&Meet (Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminvereinbarung)
- Museen, Galerien: geöffnet nach vorheriger Terminvereinbarung
- Sport: erlaubt ist kontaktfreier Sport (eigener Haushalt + weiterer Haushalt mit max. 5 Personen ; unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14)
- Gastronomie- und Außengastronomie: geschlossen
- Theater, Konzerte, Opern, Kinos: geschlossen
- Freizeiteinrichtungen: geschlossen
- Feiern und Veranstaltungen: verboten