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Landratsamt gibt Allgemeinverfügung für weitere Öffnungsschritte bekannt
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen gibt Allgemeinverfügung für weitere Öffnungsschritte zum 21. Mai 2021 im Rahmen der Corona-Pandemie bekannt
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen gibt am Donnerstag, den 20. Mai 2021 gemäß § 27 Abs. 1 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung folgende Allgemeinverfügung für weitere Öffnungsschritte zum 21. Mai 2021 im Rahmen der Corona-Pandemie bekannt: