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    Aktuelles

    Nach den Feiertagen Glascontainer bitte nicht überfüllen

    22.12.2025

    In der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel fällt besonders viel Altglas in Form von leeren Flaschen und Glasverpackungen an. Häufig werden die Flaschen und Gläser dann neben oder auf die Sammelcontainer gestellt, wenn diese bereits voll sind. Dies macht die Entleerung der Container jedoch unnötig schwer. Zudem beeinträchtigt es das Erscheinungsbild und birgt Gefahren für Menschen und Tiere.
    Trotz der regelmäßigen Leerungen durch die Entsorgungsunternehmen sind die Altglas-Container nach den Feiertagen oft schnell überfüllt. Die Abfallwirtschaft des Landkreises bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger dazu beizutragen, überfüllte Container zu vermeiden und das Altglas nach Farben getrennt ordnungsgemäß zu entsorgen:

    • Nach den Feiertagen sollten Glasabfälle nur dann entsorgt werden, wenn es unbedingt notwendig ist. Pfandflaschen gehören zurück in den Handel.
    • Leere Flaschen von Silvesterpartys sollten frühestens eine Woche nach Neujahr zu den Sammelcontainern gebracht werden.
    • Leere Glasflaschen oder Verpackungsgläser dürfen nicht neben oder auf die Container gestellt werden, weil dadurch die Abfuhr unnötig erschwert wird.
    • Wenn ein Container voll ist, sollte das Altglas wieder mit nach Hause genommen und einige Tagen später entsorgt oder eine andere Sammelstelle mit freien Kapazitäten aufgesucht werden.
    • Trinkgläser, Kristallglas, Porzellan oder Flaschen aus Steingut dürfen nicht in die Container geworfen werden, da sie einen anderen Schmelzpunkt haben. Diese sind über den Restmüll zu entsorgen.
    • Die Einwurfzeiten für Altglas sind werktags von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie von 15.00 bis 19.00 Uhr. Deshalb bitte das Altglas nicht nachts sowie an Sonn- und Feiertagen in den Container entsorgen.
    • Sammelstellen, die in Wertstoffhöfe integriert sind, sind nur während der Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe zugänglich.

    Verstöße gegen die Einwurfzeiten oder das Abstellen von Altglas neben den Containern stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Für ein funktionierendes Glasrecycling ist die farbliche Trennung entscheidend: In den Weißglas-Container gehört nur durchsichtiges weißes Glas; gelangt farbiges Glas ins Weißglas, kann daraus kein durchsichtiges Glas mehr hergestellt werden. In den Braunglas-Container gehört ausschließlich braunes Glas und in den Grünglas-Container grünes Glas sowie Glas in anderen Farben, wie zum Beispiel blaues und rotes.
    Auskünfte hierzu erteilt die Abfallberatung des Landratsamtes unter der Telefonnummer 08821 751-363 oder per E-Mail an abfallberater@lra-gap.de

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