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Antragsfrist für Vereinspauschale verlängert
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Antragsrist für die Vereinspauschale zur Förderung des außerschulischen Sports bis zum 6. April verlängert
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen macht darauf aufmerksam, dass aufgrund der Corona-Pandemie die Antragsfrist für die Gewährung der sogenannten Vereinspauschale ausnahmsweise verlängert wurde und eine Antragstellung noch bis spätestens 6. April 2021 (Ausschlussfrist) möglich ist. Ergänzend weist das Landratsamt darauf hin, dass auf das Erfordernis eines Jugendanteils von 10 Prozent der Mitglieder sowie auf das Erfordernis eines ausreichenden Ist-Aufkommens (Beitragseinnahmen) verzichtet werden kann, wenn die Voraussetzungen im Vorjahr erfüllt waren.
Nähere Einzelheiten zum Zuschussverfahren sowie der Antrag sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-gap.de/de/sportvereine.html bzw. www.lra-gap.de/de/formulare.html (Förderungen) zu finden. Der Antrag sowie weitere Auskünfte sind auch bei Herrn Christian Praxl unter der Telefonnummer 08821 / 751-333 zu erhalten (Landratsamt Außenstelle: Martinswinkelstr. 11 a, 82467 Garmisch-Partenkirchen).