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Vereinspauschale sichern!
Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Vereinspauschale)
Der Freistaat Bayern gewährt gemäß den Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (Sportförderrichtlinien – SportFörR -) Zuwendungen an Sportvereine zur Förderung des organisierten Sports.
Die Anträge und Hinweise zum Antragsverfahren können der Internetseite des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen entnommen oder beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Sachgebiet 33 (Außenstelle Martinswinkelstr. 11 a, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Tel.: 08821/751-333) angefordert werden.
Die vollständigen Antragsunterlagen sind beim Landratsamt bis spätestens 1. März 2023 einzureichen. Später eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.