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Illegale Müllablagerungen an Altkleider- und Glascontainern
Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, wie auch in anderen Kommunen, füllen sich seit der Einführung der gesetzlichen Getrenntsammlungspflicht vermehrt die Altkleidercontainer. Sobald diese randvoll sind, werden allerdings auch immer wieder Kleidung und Abfälle rund um die Container abgeladen. Säcke mit Alttextilien neben den Containern abzulegen ist jedoch unzulässig, da diese hierdurch in der Regel nass, verschmutzt und unbrauchbar werden. Die Textilien müssen dann meistens als Restabfall kostenpflichtig entsorgt werden. Wenn ein Altkleidercontainer voll ist, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, ihre Alttextilien, Kleidung und Schuhe wieder mit nach Hause zu nehmen oder einen der vielen anderen Containerstandorte zu nutzen. Auf keinen Fall aber dürfen Säcke oder Textilien neben volle Container gestellt werden.
Was gehört in die Altkleidercontainer?
Nur gute gebrauchsfähige, saubere und tragbare Damen-, Herren- und Kinderkleidung aller Art. Die Waren müssen trocken und sauber in Sammeltüten verpackt sein. Nur Alttextilien in gut verschlossenen handelsüblichen Tüten oder Müllsäcken (keine gelben Säcke!) können wiederverwendet werden. Auch saubere Herren-, Damen und Kinderschuhe (Straßenschuhe) können eingeworfen werden, wobei diese paarweise zusammengebunden oder in einer Plastiktüte gebündelt werden müssen. Ebenso können gut erhaltene Haushaltswäsche, wie zum Beispiel Tischtücher oder Badetücher sowie Vorhänge oder Bettwäsche eingeworfen werden.
Nicht gesammelt werden: Verschmutzte, zerschlissene, nasse, verwaschene, abgetragene Textilien; sehr altmodische Kleidung; Lumpen, Lappen, Stoff- oder Wollreste oder Textilschnipsel, Schneidereiabfälle; verschmutzte oder unhygienische Bettdecken sowie Feder- oder Synthetik-Bettdecken (Hohlfaser-Decken), Matratzen oder leere Inlets; Lagerware oder aussortierte Händlerware; stark abgetragenes Schuhwerk sowie dreckige, einzelne oder kaputte Schuhe, Gummistiefel, Ski- oder Schlittschuhe, Inline-Skater.
Missbrauch als illegaler Abfallplatz
An den Containerstandorten werden überdies immer häufiger Hausrat, Hausmüll, Verpackungen oder sogar Elektrogeräte entsorgt. Diese illegalen Ablagerungen sind ordnungswidrig und verursachen Kosten für die Kommunen und Gebührenzahler. Stark verschmutzte Containerstandorte erschweren zudem die ungehinderte Entsorgung der Wertstoffe erheblich. Dabei handelt es sich oft um Abfälle, die normalerweise kostenlos an den Wertstoffhöfen oder gegen eine geringe Gebühr bei Müllumladestationen, privaten Entsorgungsunternehmen sowie über die Restmülltonne entsorgt werden können. Wenn ein Standort regelmäßig als „wilder Müllplatz" genutzt wird, kann er dauerhaft aus dem Altkleider-Sammelnetz entfernt werden. Dies hat zur Folge, dass es weniger wohnortnahe Möglichkeiten gibt, Altkleider abzugeben, was dann für alle Bürgerinnen und Bürger nachteilig ist.
Illegale Müllentsorgung ist kein Bagatelldelikt
Die wilden Ablagerungen gelten als Ordnungswidrigkeit und werden dementsprechend geahndet. Illegal abgelagerte Abfälle sind zum einen eine Verschmutzung der Umwelt und zum anderen eine Gefahrenquelle, deren Reinigung und Entsorgung Kosten verursachen, die von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Daher die dringende Bitte an die Bevölkerung, die zahlreichen Entsorgungsmöglichkeiten im Landkreis zu nutzen. Hinweise auf illegale Ablagerungen können zur Anzeige gebracht werden. Mit der Meldung des Autokennzeichens, Datum, Uhrzeit und Standort der illegalen Entsorgung kann das Landratsamt weitere Schritte einleiten.
Bei Fragen zur Entsorgung von Alttextilien und Wertstoffen stehen die Mitarbeiter der Abfallberatung im Landratsamt gerne unter der Telefonnummer 08821/751-363 zur Verfügung.
Foto: Illegale Müllentsorgung an der Wertstoffsammelstelle mit Altkleider- und Glascontainer in Mittenwald
Bildrecht: Oberland Recycling GmbH