Aktuelles
Freistaat fördert den organisierten Sport
Der Freistaat Bayern gewährt auch für das Jahr 2024 entsprechend seiner Sportförderrichtlinien pauschale Zuwendungen für den Sportbetrieb von rechtsfähigen und als gemeinnützig anerkannten Sportvereinen, die aktive Jugendarbeit leisten. Die Anträge müssen mit den erforderlichen Unterlagen bis spätestens 1. März 2024 beim Landratsamt eingereicht werden, wobei empfohlen wird, den Antrag möglichst einige Tage vor Ende der Frist einzureichen, damit eventuelle Probleme beim Antrag oder den Lizenzen noch rechtzeitig geklärt werden können. Die Anträge und Hinweise zum Antragsverfahren können auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-gap.de/de/sportvereine.html bzw. www.lra-gap.de/de/formulare.html (Förderungen) heruntergeladen werden. Der Antrag sowie weitere Auskünfte sind auch im Landratsamt (Außenstelle: Martinswinkelstr. 11 a, 82467 Garmisch-Partenkirchen) oder unter Telefonnummer 08821/751-333 zu erhalten.