Aktuelles
Anträge auf Tonnenänderungen nur noch bis 13. Dezember möglich
Aufgrund der Jahresabschlussarbeiten können Tonnenänderungen im Bereich der Hausmüllabfuhr (für Rest- und Biomüll sowie Altpapier/Karonagen) nur bis zum Jahresende 2021 erledigt werden, wenn die entsprechenden Anträge bis 13. Dezember 2021 im Landratsamt eingegangen sind. Später eingehende Anträge können leider erst wieder ab Mitte Januar 2022 bearbeitet werden. Anträge auf die neue, ab dem 1. April 2022 erhältliche, 60 Liter Tonne können ungeachtet dessen eingereicht werden. Diese Anträge werden vorerst geprüft, gesammelt und dann ab dem 1. April 2022 nach Eingangsdatum abgearbeitet. Zu beachten ist, dass aufgrund des vorgeschriebenen Mindestbehältervolumens für die Restmüllabfuhr nur Haushalte bis maximal sechs Personen eine 60 Liter Tonne erhalten können. Auch ist am Grundstück nur die Nutzung einer 60 Liter Tonne möglich. Die Gebühr für die 14-tägige alternierende Abfuhr (Rest- und Biomüll) beträgt dabei jährlich 183,00 Euro. Änderungsanträge können vom Grundstückseigentümer formlos unter der E-Mail Adresse Abfallwirtschaft@lra-gap.de gestellt werden. Informationen zur Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung gibt auf der Internetseite des Landkreises unter www.lra-gap.de/de/satzungen.html.