Aktuelles
Landratsamt ermöglicht eingeschränkten Kundenverkehr
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung Zutritt gewährleistet
Ab dem 29. April möchte das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen seine Gebäude und Dienststellen eingeschränkt wieder öffnen. Um den Besucherverkehr aufgrund der bestehenden Pandemie in gelenkten Bahnen zu halten, kann der Parteiverkehr im Landratsamt und seinen Dienststellen im Haus vorerst weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden. Vorrangig soll weiterhin telefonisch, per E-Mail oder schriftlich mit dem Landratsamt Kontakt aufgenommen werden, lässt die Pressestelle wissen.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass bei einem vereinbarten Besuch im Landratsamt einfacher Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, möglichst eigenen Mund-Nasen-Schutz mitzubringen.
Auch für die Nutzung aller kommunalen Wertstoffhöfe und Müllumladestationen des Landkreises Garmisch-Partenkirchen ist das Tragen einer Mund- und Nasenmaske Pflicht. Hier, wie auch in allen Dienststellen, wird darum gebeten, die Abstandsregelungen einzuhalten. Die Anzahl der Anlieferer, die gleichzeitig auf den Anlagen sein dürfen, ist weiterhin begrenzt (je nach Größe der Anlage drei bis fünf Besucher). Einfahren bzw. begehen dürfen die Besucher jeweils nur nach Aufforderung durch das Anlagenpersonal. Die Abfallwirtschaft bittet darum, den Besuch der Anlagen so kurz wie möglich zu halten. Aus diesem Grund wird empfohlen, die Abfälle zu Hause vorzusortieren. Aufgrund der Abstandsregelung kann das Personal nicht wie gewohnt beim
Entladen helfen. Hier ist im Bedarfsfall eine Hilfsperson mitzubringen, ebenso Geduld und Zeit.
Das Museum Werdenfels ist wieder von Dienstag bis Sonntag, 10 - 17 Uhr, geöffnet.
Die Schritte sind weiterhin notwendig, um das Risiko einer Virusinfektion für Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten.
Diese und weitere Informationen stehen auf der Homepage www.lra-gap.de. Ebenso wird auf das gemeinsame Informationsangebot des Landratsamtes und der BRK-Kreisverbandes Garmisch-Partenkirchen hingewiesen: www.coronagap.de.