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Bei starkem Schneefall ist die Schneelast auf Hausdächern zu beachten
Der Winter steht nicht nur sprichwörtlich vor der Tür, sondern er kann verbunden mit starkem Schneefall auch direkte Auswirkung auf das Dach haben. Vielen sind sicherlich noch die starken Schneefälle im Januar 2019 in Erinnerung, die vielerorts im Landkreis zu einer großen Belastung der Dächer geführt haben. Zum Meteorologischen Winteranfang am 1. Dezember macht das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen deshalb vorsorglich alle Hausbesitzer darauf aufmerksam, bei starkem Schneefall die Dächer im Blick zu haben und diese bei großen Schneelasten zu räumen, damit gefährliche Dachlawinen, Schäden am Haus oder schlimmstenfalls ein Einsturz des Hauses verhindert werden.
Anfang 2019 entstanden durch die große Schneelast bei zahlreichen Häusern Schäden an den Dächern. Hausbesitzer sollten deshalb die Schneelasten ihrer Häuser kennen; dies gilt besonders für Wohnhäuser, die vor 1976 gebaut wurden. Erst nach 1976 wurde eine bundesweite geltende Schneelastnorm eingeführt. Die zugrunde liegende Schneelast kann dem Standsicherheitsnachweis für das Gebäude entnommen werden. Diese Lastannahmen liegen dem Bauakt bzw. der Baugenehmigung oder den Bauunterlagen bei. Hilfsweise können Auskünfte über ein örtliches Ingenieur- oder Architekturbüro eingeholt werden. Bei großen Dächern, wie beispielsweise Hallen, wird empfohlen, Schneelastwaagen zu installieren. Im Übrigen sollten Hausbesitzer sich frühzeitig darüber Gedanken machen, wie Dächer geräumt werden können. Spätestens wenn die maximal zulässige Schneelast erreicht wird, sollte das Dach geräumt werden. Der Eigentümer / Verfügungsberechtigte hat in eigener Verantwortung zu entscheiden, ob das Dach vorsorglich von Altschnee befreit werden muss. Erste Anzeichen zeigen sich, wenn sich Balken sichtbar durchbiegen oder Fugen an Übergängen von Decken-bekleidungen aufgehen. Warnzeichen sind auch Risse in Verkleidungen oder klemmende Türen und Fenster. Es empfiehlt sich im Obergeschoss auf diese Anzeichen zu achten. Sobald diese auftreten, sollte der Schnee auf dem Dach von Fachleuten geräumt werden. Auch bei geräumten Schneedecken sollte das Dach von außen kontrolliert und gegebenenfalls repariert werden.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass das Räumen der Dächer grundsätzlich Pflicht des Hausbesitzers ist und nicht Aufgabe der Feuerwehren, anderer Hilfsorganisationen oder der Behörden. Wenn im Katastrophenfall Dächer durch Hilfsorganisationen geräumt werden müssen, tragen die Hausbesitzer die Schäden am Haus meist selber. Dies umfasst insbesondere auch Schäden durch das Räumen (z.B. kaputte Dachfenster, beschädigte Flachdächer usw.). Die Haftung von Hilfsorganisationen und Behörden für Schäden ist durch einen weitreichenden Haftungsausschluss ausgeschlossen. Versicherer übernehmen meistens nur Kosten, wenn private Firmen die Räumarbeiten vornehmen.

