Aktuelles
Neue Registrierungspflicht für Gewerbetreibende im Lebensmittelbereich
Seit dem 1. Juli 2024 besteht eine Registrierungspflicht für alle Gewerbetreibenden, die Produkte, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen können, herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen (§ 2a Bedarfsgegenständeverordnung -BedGgstV-). Die Gewerbetreibenden haben bis spätestens 31. Oktober 2024 zusätzlich zur Gewerbemeldung bei der Gemeinde an die Lebensmittelüberwachungsbehörde am Landratsamt eine entsprechende Anzeige zu übermitteln. Betroffen von dieser Anzeigepflicht sind sowohl handwerkliche Herstellerinnen und Hersteller als auch größere Betriebe, die jede einzelne Betriebsstätte zu melden haben. Ausgenommen sind nur bereits registrierte Unternehmen. Nach dem aktuellen Stand reicht die Gewerbemeldung nicht aus, um dieser neuen Anzeigepflicht nachzukommen.
Von der Anzeigepflicht sind Betriebe erfasst, die beispielhaft folgende Gegenstände herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen: Tassen, Teller, Besteck, Schüsseln, Flaschen, Backpapier, Servietten, Kochtöpfe, Kochlöffel, Schneidebretter, Wasserkocher, Kühlschränke, aber auch Verpackungsmaterialien, wie z. B. Kunststofffolien und -beutel, Schläuche, oder Maschinen zur Lebensmittelherstellung, wie z. B. Eismaschinen.
Dabei ist nicht die Anmeldung spezifischer Produkte gefordert, sondern die generelle Mitteilung, welche Tätigkeiten, z. B. herstellen, handeln, importieren, ein Gewerbetreibender ausübt und aus welchen Hauptbestandteilen das jeweilige Produkt besteht. Solange es keine bundeseinheitliche Vorgabe gibt, kann das PDF-Formblatt verwendet werden, das auf der Internetseite des Landrastamtes unter www.lra-gap.de/de/lebensmittelueberwachung.html zu finden ist. Als Adressat ist das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen -Lebensmittelüberwachungsbehörde – (Olympiastraße 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen) einzutragen.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter dem Suchbegriff „Anzeigepflicht bei Lebensmittelbedarfsgegenständen" und auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter dem Suchbegriff „Lebensmittelverpackungen und andere Lebensmittelbedarfsgegenstände" zu finden.