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Führerscheinumtausch für Jahrgänge 1959 bis 1964
Führerscheinumtausch für Jahrgänge 1959 bis 1964
Landratsamt macht aufmerksam: Frist läuft am 19. Januar 2023 ab
Für einige Geburtsjahrgänge wird es Zeit, den Führertausch, wie vom Gesetzgeber gefordert, umzutauschen. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen macht darauf aufmerksam, dass für die Jahrgänge 1959 bis 1964 die Frist zum Umtausch am 19. Januar 2023 abläuft. Wer nach dem Stichtag kein neues Führerscheindokument mit sich führt, muss bei einer etwaigen Kontrolle mit einem Verwarngeld rechnen. Um dies zu verhindern, werden alle Betroffenen gebeten, sich baldmöglichst bei der Fahrerlaubnisbehörde, Außenstelle Farchant, Partenkirchner Straße 52, persönlich vorstellig zu werden. Mitzubringen sind ein Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit Meldebestätigung), der bisherige Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Passbild. Die Gebühr für den Umtausch beträgt 25,30 Euro. Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, da für den neuen Führerschein eine Unterschrift vor Ort zu leisten ist.
Das neu ausgestellte Führerscheindokument wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.