Aktuelles
Förderung der Schaf- und Ziegenhaltung im Jahr 2025
Die Schaf- und Ziegenhaltung ist im Landkreis Garmisch-Partenkirchen eine wichtige Säule der
Kulturlandschaftspflege. Deshalb sollen Schaf- und Ziegenhalter, die mit ihren Tieren und ihrem
Betrieb besonders zum Erhalt der Artenvielfalt und Kulturlandschaft beitragen auch im Jahr 2025 wieder eine Förderung in Höhe von 38 Euro je Muttertier (ab 10 Monaten) erhalten. Voraussetzung für die Förderung ist die Erfüllung mindestens eines der beiden folgenden Kriterien: Teilnahme am Vertragsnaturschutzprogramm oder Auftrieb bei einer Weidegenossenschaft / Weidegemeinschaft. Dies gilt für Tierhalter mit insgesamt bis zu fünf Muttertieren. Ein entsprechender Förderantrag ist auf der Internetseite des Landkreises Garmisch-Partenkirchen unter www.lra-gap.de/de/formulare.html im Bereich Natur & Umwelt zum Herunterladen eingestellt. Der vollständig ausgefüllte Förderantrag inklusive eines Nachweises über die Anzahl der Muttertiere kann bis zum 30. Juni 2025 beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen (Untere Naturschutzbehörde) gestellt werden. Kontakt für alle Interessenten: naturschutz@lra-gap.de.Tierhalter mit mehr als fünf Muttertieren können beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weilheim einen entsprechenden Förderantrag stellen.