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Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege sowie für Faschingsvereine
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat ein Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchpflege sowie für Faschingsvereine aufgelegt
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen macht darauf aufmerksam, dass das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat ein Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchpflege aufgelegt hat. Unterstützt werden ebenfalls Faschings-, Fastnachts- und Karnevalsvereinevereine in Bayern. Damit, so das Ministerium, will die Bayerische Staatsregierung gewährleisten, dass das gesellschaftliche und kulturelle Wirken dieser Vereine auch in Zukunft gesichert ist und Traditionen und Bräuche in Bayern erhalten bleiben.
Dazu gewährt der Freistaat Bayern einen einmaligen Ausgleich entstandener Nachteile in Höhe von 50 Prozent der coronabedingten Nettoeinnahmeausfälle aus Veranstaltungen, Festen und vergleichbaren Aktivitäten im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 28. Februar 2021 bis zu 2.000 Euro pro Verein. Die Höhe des Einnahmeausfalls wird anhand eines Vergleichs mit dem Vorjahreszeitraum (1. März 2019 bis 29. Februar 2020) ermittelt.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Hilfsprogramms ist grundsätzlich, dass der antragstellende Verein Mitglied in einem Dachverband der Heimatpflege, des Faschings, der Fastnacht oder des Karnevals oder Träger einer im Bayerischen Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes eingetragenen Kulturform ist. Bestehende oder gegebenenfalls noch aufzulegende Förder- oder Hilfsprogramme des Bundes müssen vorrangig in Anspruch genommen werden. Leistungen aus anderen Hilfsprogrammen des Freistaates oder des Bundes werden auf eine Unterstützung aus dem Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege sowie Faschingsvereine in voller Höhe angerechnet.
Anträge auf Unterstützung können bis spätestens 30. Juni 2021 beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Alexandrastraße 4, 80538 München, eingereicht werden. Den Antrag sowie die Richtlinien zum Förderprogramm finden Vereine auf der Internetseite des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat unter https://www.stmfh.bayern.de/heimat/vereine/