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    Aktuelles

    Nur tragbare Kleidung gehört in die Altkleidercontainer

    28.01.2025

    Nach einer EU-Richtlinie und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2025 die gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien aus privaten Haushalten. Ziel ist es, die Lebensdauer von Textilien durch Wiederverwendung zu verlängern oder – falls dies nicht möglich ist – diese zu recyceln. Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist bereits seit vielen Jahren ein umfangreiches Angebot für die Sammlung in Altkleidercontainern vorhanden. Anders als teils dargestellt, bedeutet die neue Regelung nicht, dass es verboten ist, seine verschlissenen Kleidungsstücke in die Restmülltonne zu werfen. Dies ist weiterhin möglich und somit ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger derzeit nichts.

    Das bewährte System ist in Gefahr
    Gemeinnützige Organisationen und Unternehmer organisieren schon seit jeher die Altkleidersammlung, unterstützt von Kommunen und der kommunalen Abfallwirtschaft. Öffentliche Altkleidercontainer an Wertstoffhöfen, Parkplätzen und Supermärkten sind dabei zentrale Sammelpunkte. Problematisch ist jedoch, dass für stark verschlissene oder verschmutzte Textilien derzeit die nötigen Sortier- und Verarbeitungsanlagen fehlen. Wenn diese unsachgemäß in die Altkleidercontainer geworfen werden, können sie sogar noch tragbare Kleidung oder verwertbare Textilien unbrauchbar machen. „Die Wiederverwendung und das Recycling von Textilien ist für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft von großer Bedeutung", erklärt Hannes Voith, Leiter der kommunalen Abfallwirtschaft beim Landratsamt. Einen großen Beitrag leistet hier auch das vorhandene Netz an Secondhand-Läden, Sozialkaufhäusern und Straßensammlungen, um die tatsächliche Wiederverwendung von Textilien sicherzustellen. Nur durch eine sorgfältige Trennung und Entsorgung kann das bislang bewährte Sammelsystem weiterhin erfolgreich bestehen und die Umwelt entlasten. Fehlwürfe und Störstoffe – sogar durch Restabfälle, Biomüll und Verpackungen verursacht – beeinträchtigen dies erheblich. So können z. B. stark verschmutzte Wertstoffe meist nicht recycelt werden oder beeinträchtigen das Recycling äußerst negativ.

    Was gehört in die Altkleidercontainer?
    Um eine hohe Verwertungsquote zu sichern, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, nur gute gebrauchsfähige, saubere, trockene und tragbare Kleidung und Textilien sowie paarweise gebündelte Schuhe in die Altkleidercontainer zu geben. Auch gut erhaltene Handschuhe, Hüte, Handtücher, Gürtel, Bett-, Tisch- und Haushaltswäsche oder Feder-Bettdecken können eingeworfen werden. Nur Alttextilien in gut verschlossenen handelsüblichen Tüten oder Müllsäcken (keine gelben Säcke) können wiederverwendet werden.
    Nicht verwertbar sind: Stark verschmutzte, zerschlissene, nasse, verwaschene, abgetragene Textilien, Lumpen, Lappen, Stoffreste oder Textilschnipsel, sehr altmodische Kleidung, stark abgetragenes Schuhwerk, verschmutzte oder unhygienische Bettdecken sowie Polyester-Bettdecken (Hohlfaser-Decken). Diese Dinge gehören weiterhin in den Restmüll.

    Fragen zur richtigen Entsorgung von Alttextilien und Wertstoffen können gerne an die Abfallberatung im Landratsamt gerichtet werden unter Telefon 08821 751-363 oder 751-376.

    Foto: Altkleidercontainer im Landkreis

     

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