Aktuelles
Erstattung von Fahrtkosten zum Schulbesuch
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen weist darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler an öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen (ab Jahrgangsstufe 11), Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie Berufsschulen im Teilzeitunterricht einen Anspruch auf die Erstattung der ihnen im Schuljahr 2025/2026 entstandenen Fahrtkosten zur Schule haben.
Erstattungsleistungen werden jedoch grundsätzlich nur gewährt, soweit die nachgewiesenen Fahrtkosten die Belastungsgrenze von derzeit 320 Euro pro Schülerin oder Schüler und Schuljahr oder von 490 Euro pro Familie und Schuljahr übersteigen. Nicht angerechnet wird dieser Eigenanteil bei Familien, die im Schuljahr 2025/2026 Anspruch auf Kindergeld für mindestens drei Kinder nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder auf Grundsicherungsgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) hatten. Ebenso nicht angerechnet wird der Eigenanteil bei Schülerinnen und Schülern, die aufgrund einer dauerhaften Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind. Gerechnet werden nur die kostengünstigsten Fahrkarten.
Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2025/2026 muss bis spätestens zum 31. Oktober 2026 beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen eingereicht werden.
Weitere Auskünfte erteilt das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Schülerbeförderung, unter Telefon 08821 751-336 oder -687 oder per E-Mail unter schulwesen@lra-gap.de

