Aktuelles
Staatliche Zuwendungen zur Sportförderung
Der Freistaats Bayern gewährt auch in diesem Jahr wieder eine Vereinspauschale zur Förderung des außerschulischen Sports
Der Freistaat Bayern gewährt auch für 2021 entsprechend seiner Sportförderrichtlinien pauschale Zuwendungen für den Sportbetrieb von rechtsfähigen, als gemeinnützig anerkannten Sportvereinen, die aktive Jugendarbeit leisten.
Die an der Vereinspauschale interessierten Vereine werden vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen gebeten, die Zuschüsse rechtzeitig zu beantragen. Die Anträge müssen mit den erforderlichen Unterlagen bis spätestens 1. März 2021 (Ausschlussfrist!) beim Landratsamt eingegangen sein. Hierbei wird empfohlen, den Antrag möglichst einige Tage vor Ende der Frist einzureichen, um eventuelle Probleme beim Antrag oder den Lizenzen noch rechtzeitig klären zu können.
Berechnet wird die Vereinspauschale auf der Grundlage von Mitgliedereinheiten, die sich aus der Anzahl der beim jeweiligen Dachverband (z.B. Bayerischer Landessportverband)gemeldeten Vereinsmitglieder (Erwachsene: einfache Gewichtung; Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 26 Jahre: zehnfache Gewichtung) sowie gegebenenfalls den Übungsleiterlizenzen zusammensetzen.
Nähere Einzelheiten zum Zuschussverfahren sowie der Antrag sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-gap.de/de/sportvereine.html bzw. www.lra-gap.de/de/formulare.html (Förderungen) zu finden.
Der Antrag sowie weitere Auskünfte sind auch bei Herrn Christian Praxl unter der Telefonnummer 08821 / 751-333 zu erhalten (Landratsamt Außenstelle: Martinswinkelstr. 11 a, 82467 Garmisch-Partenkirchen).