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    Aktuelles

    Glascontainer bitte nicht überfüllen

    19.12.2024

    Während der Weihnachtsfeiertage und zum Jahreswechsel fallen viele leere Glasflaschen und Glasverpackungen an. Oft werden diese dann einfach auf oder neben die Altglas-Sammelcontainer gestellt. Das erschwert vor allem die Entleerung der Altglas-Container erheblich, sieht nicht schön aus und stellt eine Gefahr für Menschen und Tiere dar. Glassplitter können Verletzungen verursachen und auch Autos und Fahrräder können Schaden nehmen. Trotz der Bemühungen der Entsorgungsunternehmen, die Altglas-Container regelmäßig zu leeren, sind diese nach den Feiertagen häufig schnell überfüllt. Helfen Sie bitte mit, überfüllte Altglas-Container zu vermeiden!
    • Entsorgen Sie größere Bestände an Altglas schon rechtzeitig vor den Weihnachtsfeiertagen; Pfandflaschen gehören zurück zum Handel.
    • Entsorgen Sie Ihre Glasabfälle direkt nach den Feiertagen nur, wenn es unbedingt notwendig ist. Leere Flaschen von der Silvesterparty sollten frühestens eine Woche nach dem Neujahrstag zu den Containern gebracht werden.
    • Sofern Sie auf einen vollen Altglas-Container stoßen, nehmen Sie bitte Ihr Altglas wieder mit nach Hause und entsorgen Sie es später oder an einer anderen Sammelstelle mit freien Kapazitäten; an den Container-Stellplätzen finden Sie eine Service-Telefonnummer, um eine Überfüllung zu melden.
    • Stellen Sie bitte keine leeren Glasflaschen und Verpackungsgläser neben oder auf die Container.
    • Bitte werfen Sie Ihr Altglas nicht nachts sowie an Sonn- und Feiertagen in die Container. Einwürfe sind nur werktags von 8.00 - 12.00 Uhr und 15.00 – 19.00 Uhr zulässig. Alle in Wertstoffhöfe integrierte Sammelstellen sind nur zu den Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe zugänglich. Verstöße gegen die erlaubten Einwurfzeiten und das Abstellen von Altglas neben den Containern stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
    Glasrecycling funktioniert nur, sofern die Flaschen und die Verpackungsgläser nach Farben sortiert werden und die farbliche Trennung beachtet wird. In die Container für Weißglas darf also nur durchsichtiges weißes Glas, in die für Braunglas nur braunes Glas und in den Grünglas-Container gehört grünes Glas sowie Glas in allen anderen Farben, also zum Beispiel blaues und rotes. Gelangt farbiges Glas ins Weißglas, kann daraus kein durchsichtiges Glas mehr hergestellt werden. In die Altglas-Container darf nur Verpackungsglas geworfen werden, das heißt keine Trinkgläser, Fensterscheiben, Porzellan oder etwa Flaschen aus Steingut, wie sie von manchen Spirituosenherstellern verwendet werden. Bei Fragen zur richtigen Entsorgung von Altglas informieren Sie sich gerne bei der Abfallberatung des Landratsamtes unter Telefon 08821 751-363 oder 751-376.

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