Aktuelles
Stärkung des ÖPNV im Landkreis
Seit Dezember gibt es für Schüler und Senioren ein neues Angebot für den regionalen Busverkehr
Den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu stärken und die Verkehrsangebote zu verbessern sind zentrale Anliegen des Landkreises Garmisch-Partenkirchen. Speziell für Schülerinnen und Schüler sowie Seniorinnen und Senioren gibt es im Landkreis jetzt ein neues Angebot. So können Schülerinnen und Schüler seit dem 1. Dezember 2019 bei Vorlage ihrer RVO-Schülerkarte bzw. ihres gültigen Schülerausweises beim Busfahrer das kostenlose, sogenannte Oberlandler Schülerticket, erhalten. Dieses Angebot gilt für Schülerinnen und Schüler ohne Altersbegrenzung mit Wohnsitz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Das Oberlandler Schülerticket ist an Schultagen ab 14.00 Uhr sowie an Ferientagen, Wochenenden und Feiertagen ganztags gültig. Das Ticket gilt für jeweils einen Kalendermonat und ist auf allen Linien des RVO im Oberland in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau, Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach nutzbar. Grundlage für die Einführung des neuen Schülertickets ist ein entsprechender Beschluss des Kreistages vom Juli 2019 und ein daraufhin zwischen dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen und der Regionalverkehr Oberbayern GmbH (RVO) geschlossener Vertrag. „Mit dem Oberlandler Schülerticket wollen wir junge Menschen an die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs heranführen", erklärt Landrat Anton Speer.
Zudem hatte der Kreistag in seiner Sitzung beschlossen, dass sich der Landkreis am gemeinsamen Projekt „Seniorenfreifahrten bei Führerscheinabgabe" mit dem RVO und anderen Landkreisen im Oberland beteiligt. Dadurch können Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahre mit Hauptwohnsitz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen nun ebenfalls seit dem 1. Dezember 2019 bei freiwilliger Abgabe des Führerscheins einen Zuschuss in Höhe von 300 Euro beim Landkreis für den Erwerb einer Bus-Jahreskarte – wahlweise RVO, Eibseeverkehrsgesellschaft (EVG) oder Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen – für maximal drei Jahre erhalten. Seniorinnen und Senioren, die freiwillig ihren Führerschein abgeben, bekommen von der Führerscheinstelle des Landratsamtes ein entsprechendes Bestätigungsschreiben ausgehändigt (eine freiwillige Abgabe der Fahrerlaubnis in Verbindung mit dem Führerschein ist nicht mehr möglich, wenn ein Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis eingeleitet und die Anhörung zugestellt wurde). Wer dann eine RVO-Jahreskarte haben möchte, schickt dieses Bestätigungsschreiben an die darauf angegebene Adresse. Die RVO stellt dann eine Seniorenjahreskarte für das Oberland aus. Wer eine Jahreskarte der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen möchte, erwirbt diese bei den Gemeindewerken und legt die Jahreskarte sowie das Bestätigungsschreiben beim Landratsamt im Sachgebiet 51 (ÖPNV) vor. Der Zuschuss von 300 Euro wird anschließend auf das Konto überwiesen. Und wer ein Jahr lang mit den Bussen der EVG fahren möchte, erwirbt 12 aufeinanderfolgende Monatskarten und legt diese sowie das Bestätigungsschreiben ebenfalls beim Landratsamt im Sachgebiet 51 (ÖPNV) vor. Auch hier wird der Zuschuss von 300 Euro auf das Konto überwiesen. „Das neue Schülerticket und die Seniorenfreifahrten steigern die Attraktivität des ÖPNV und sie tragen mit dazu bei, den Individualverkehr im Landkreis zu verringern", betont Landrat Speer.