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      Schutz von Geflügelbeständen in Bayern

      04.11.2021

      In Bayern wurde bei einem Wildvogel die Geflügelpest nachgewiesen. Der Schutz des Geflügels durch Sicherheitsvorkehrungen hat deshalb oberste Priorität

      Nach dem schweren Geflügelpestgeschehen 2020/2021 in Mitteleuropa sowie auch Fällen in Deutschland und Bayern hat sich die Lage in Deutschland im Sommer 2021 beruhigt. Aufgrund konstanter Nachweise von Geflügelpest in Nordeuropa, über den vergangenen Sommer hinweg, ist das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Löffler-Institut (FLI) im September jedoch zu der Einschätzung gelangt, dass das Risiko eines erneuten Auftretend der Geflügelpest (HPAIV H5) - auch Vogelgrippe genannt - in Deutschland im Laufe der Herbstmonats insgesamt als hoch einzustufen ist. So breitet sich die Geflügelpest auch seit Mitte Oktober bundeweit aus. Im Rahmen des bayerischen Wildvogelmonitorings wurde ebenfalls Mitte Oktober im Landkreis Cham die Geflügelpest bei einer erlegten Wildente festgestellt. Über Zugvögel, die aktuell noch Bayern
      erreichen, besteht weiterhin eine erhebliche Einschleppungsgefahr.

      Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist bislang kein Fall von Geflügelpest aufgetreten. Zur Prävention ist es im Landkreis Garmisch-Partenkirchen aber dennoch erforderlich, Maßnahmen zur Früherkennung der Geflügelpest bei Wild- und Hausgeflügel und zum Schutz der Geflügelbestände konsequent umzusetzen. Die Einhaltung der generellen Biosicherheitsanforderungen nach Geflügelpestschutzverordnung (GeflPestSchV) ist daher essentiell. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen, die Ende Juni 2021 ausgelaufen ist, wird deshalb verlängert und befindet sich derzeit in Bearbeitung. Zu den Biosicherheitsmaßnahmen zählt insbesondere, dass Geflügelbestände nicht von betriebsfremden Personen betreten werden, dass das Betreten der Haltungen nur mit betriebseigener Kleidung unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen erfolgt, Nutzgeflügel aus der Haltung nicht entweichen kann, Futter und Einstreu wildvogelsicher gelagert werden, Wildgeflügel nicht gefüttert wird, und eine konsequente Schadnagerbekämpfung erfolgt. Bei Freilandhaltungen soll außerdem darauf geachtet werden, dass Fütterungen nur in geschützten Stallbereichen stattfinden, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben.

      Tierhalter sind grundsätzlich aufgefordert auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen. Da mit einer Verschärfung der Seuchenlage im Herbst und Winter gerechnet werden muss, können weitergehende Maßnahmen zur Sicherheit der Hausgeflügelbestände erforderlich werden (z. B. Aufstallungspflicht). Darauf sollten sich Geflügelhalter bereits jetzt vorbereiten.

      Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln. Singvögel verenden hingegen sehr selten an Geflügelpest. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden, dennoch sollten Tote oder lebende Tiere von Bürgerinnen und Bürgern nicht eingesammelt werden. Wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, wird dringend um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten

      Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter gibt es unter:
      www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/

      Zum Herunterladen: PDF

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