Aktuelles
Wahl ehrenamtlicher Verwaltungsrichter für den Zeitraum 2025 bis 2030
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ein, sich für das richterliche Ehrenamt beim Verwaltungsgericht München zu bewerben. Aktuell stehen die Wahlen der ehrenamtlichen Richter für die Amtsperiode vom 1. April 2025 bis 31. März 2030 an. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte mit und üben während der mündlichen Verhandlungen und der Urteilsfindung das Richteramt in gleichem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und -richter aus. Bei den Beratungen mit den Berufsrichtern müssen die ehrenamtlichen Richter nicht über juristische Fachkenntnisse verfügen. Jedoch verlangt dieses Ehrenamt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen. Aus den Vorschlagslisten, die von den zum Gerichtsbezirk gehörenden Kreisen und kreisfreien Städten aufgestellt werden, wählt ein Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht die erforderliche Anzahl von ehrenamtlichen Richtern.
Persönliche Voraussetzungen für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richterin bzw. Richter am Verwaltungsgericht ist die deutsche Staatsangehörigkeit und die Vollendung des 25. Lebensjahr sowie der Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks.
Vom Amt des ehrenamtlichen Richters ausgeschlossen sind Personen, die infolge von Rechtsprechung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt worden sind. Ebenso ausgeschlossen sind Personen gegen die eine Anklage wegen einer Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Auch Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen können das ehrenamtliche Richteramt nicht ausüben.
Zu ehrenamtlichen Richtern können nicht berufen werden: Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung; Richter; Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind; Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit; Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
Sich bewerbende Personen sollen nicht nur bereit, sondern zudem interessiert und in der Lage sein, das Amt eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters auch tatsächlich wahrzunehmen. Es ist zu bedenken, dass der Sitzungsdienst anstrengend und zeitaufwändig sein kann und deshalb entsprechende Anforderungen an die Gesundheit gestellt werden. Zum ehrenamtlichen Richter berufene Personen müssen damit rechnen, dass sie im Jahr zu etwa zwölf Gerichtssitzungen einberufen werden.
Interessentinnen und Interessenten, die ein solches Amt ausüben möchten und ihren Wohnsitz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen haben, werden gebeten, sich bis spätestens 31. Mai 2024 für das ehrenamtliche Richteramt am Verwaltungsgericht München schriftlich beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Hauptverwaltung, Olympiastraße 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen oder persönlich im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen bei Herrn Martin Grotz (Zimmer A 012) oder durch Einsendung des Bewerbungsbogens an die dort genannte Adresse zu bewerben.
Die Bewerbung muss Vor- und Familiennamen, Anschrift, Telefonnummer, Staatsangehörigkeit, Beruf, Arbeitgeber, Geburtstag und Geburtsort genau bezeichnen. Darüber hinaus sollte/n der Wohnsitz bzw. die Wohnsitze innerhalb der letzten Jahre näher beschrieben werden.
Zum Herunterladen: Formular Erklärung Verfassungstreue