Aktuelles
Neue Biomüll-Regelungen ab Mai 2025
Die neue Bioabfallverordnung hat das Ziel, die Qualität des gesammelten Biomülls zu verbessern und den Anteil an Fremd- und Störstoffen zu minimieren. Mit den Änderungen soll vor allem der Eintrag von Kunststoffen – insbesondere Mikroplastik – in die Umwelt deutlich verringert werden.
Wichtige Änderungen seit dem 1. Mai 2025 sind:
• Der Anteil an Fremdstoffen (wie Glas, Metall und Plastik) in der Biotonne darf maximal drei Prozent betragen.
• Kunststoffe dürfen nicht mehr als ein Prozent des Bioabfalls ausmachen.
• Sofern Biotonnen diese Grenzwerte überschreiten, droht die Nichtabfuhr der Biotonne.
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe.
Abfallberater Ferdinand Brunnenmayer von der kommunalen Abfallwirtschaft des Landratsamtes erläutert hierzu: „Damit Bioabfälle ordnungsgemäß verwertet werden können, ist es entscheidend, dass keine Störstoffe in die Biotonne gelangen. Die meisten Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Garmisch-Partenkirchen tragen zwar bereits aktiv zu einer richtigen Mülltrennung bei." Oft sei es den Bürgerinnen und Bürgern aber gar nicht bewusst, dass falsche Verpackungen aus Kunststoff für die Verwertung des Bioabfalls ein riesengroßes Problem darstellen.
Viele hilfreiche Informationen rund um die Biomülltonne und Tipps zur Abfalltrennung erhalten Interessierte auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.LRA-GAP.de/de/bioabfall-gruengut-und-eigenkompostierung.html, in der Abfall-App GAP sowie bei der Abfallberatung unter Telefon 08821/751-363 oder 751-376.