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Zugang zum Landratsamt nur noch mit 3 G
Zugang zum Landratsamt nur noch mit 3 G
Ab 24. November 2021 ist ein Nachweis zwingend erforderlich
Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen sowie der Außenstellen dürfen ab dem 24. November 2021 die Gebäude nur noch mit einem 3 G – Nachweis betreten. Unverändert bleibt, dass Termine nur nach Vereinbarung möglich sind.
Vor Eintritt in die Gebäude des Landratsamtes muss neben dem Nachweis, einen Termin vereinbart zu haben, ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis und ein Lichtbildausweis oder ein Dokument am Eingang vorgezeigt werden, mit dem sich die Person ausweisen kann (beispielsweise Aufenthaltsgestattung, ID-Karte). Beim Testnachweis kann es sich um einen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder um einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) handeln.
Eine Testmöglichkeit besteht im Landratsamt nicht.
In Garmisch-Partenkirchen kann dieser jedoch
- am kommunalen Testzentrum auf dem Parkplatz am Alpspitz-Wellenbad (Klammstraße 47)
- im Testcenter Garmisch (zwischen Pavillon und Schreibwaren Albrecht)
- in der Teststation der Firma EcoCare (Olymiastraße 25a)
- und in Apotheken
vorgenommen werden.
Auf allen Begegnungsflächen im Landratsamt besteht weiterhin die Verpflichtung eine FFP2-Maske zu tragen.