Aktuelles
Vereinspauschale kann beantragt werden
Vereinspauschale kann beantragt werden
Staatliche Zuwendungen zur Förderung des Sportbetriebs
Der Freistaat Bayern gewährt auch für 2022 entsprechend seiner Sportförderrichtlinien pauschale Zuwendungen für den Sportbetrieb von rechtsfähigen, als gemeinnützig anerkannten Sportvereinen, die aktive Jugendarbeit leisten.
Die Anträge müssen mit den erforderlichen Unterlagen bis spätestens 1. März 2022 (hierbei handelt es sich um die Ausschlussfrist) beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen eingereicht werden. Dabei wird jedoch empfohlen, den Antrag möglichst einige Tage vor Ende der Frist einzureichen, damit evtl. Probleme beim Antrag oder den Lizenzen noch rechtzeitig geklärt werden können.
Berechnet wird die Vereinspauschale auf der Grundlage von Mitgliedereinheiten, die sich aus der Anzahl der beim jeweiligen Dachverband (zum Beispiel Bayerischer Landessportverband) gemeldeten Vereinsmitglieder (Erwachsene: einfache Gewichtung; Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 26 Jahre: zehnfache Gewichtung) sowie ggf. den Übungsleiterlizenzen zusammensetzen.
Nähere Einzelheiten zum Zuschussverfahren sowie der Antrag können der Homepage des Landratsamtes (www.lra-gap.de) unter → „Landratsamt" → „Förderungen" → „Sportvereine" entnommen werden.
Der Antrag sowie weitere Auskünfte sind auch – nach vorheriger Terminvereinbarung - im Landratsamt (Außenstelle: Martinswinkelstr. 11 a, 82467 Garmisch-Partenkirchen) oder unter der Telefonnummer 08821/751-333 zu erhalten.