Aktuelles
Erstattung der Fahrtkosten zum Schulbesuch
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen weist darauf hin, dass Schüler an öffentlichen oder staatlich anerkannten
• Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11
• Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie
• Berufsschulen im Teilzeitunterricht
Anspruch auf Erstattung der ihnen im Schuljahr 2018/2019 entstandenen Fahrtkosten zur Schule haben.
Erstattungsleistungen werden jedoch grundsätzlich nur gewährt, soweit die nachgewiesenen Fahrtkosten die Familienbelastungsgrenze von 440,00 € übersteigen.
Bei Familien, die im Schuljahr 2018/2019 Anspruch auf Kindergeld für mindestens drei Kinder, Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben, wird dieser Eigenanteil nicht angerechnet.
Dasselbe gilt bei Schülern, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind.
Es werden nur die kostengünstigsten Fahrkarten gerechnet.
In jedem Fall muss der Antrag auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2018/2019 bis spätestens
31. Oktober 2019
beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen eingereicht werden.
Weitere Auskünfte hierzu erteilt das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen –Schulwesen-, Martinswinkelstr. 11a, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Tel: 08821/751-334, 335, 336 und 338.