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Der BayVGH setzt Pflicht zur wöchentlichen Testpflicht für Grenzgänger außer Kraft
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat den Vollzug des § 4 Abs. 1 der Einreisequarantäneverordnung (EQV), nach dem eine wöchentliche Corona-Testpflicht für Grenzpendler besteht, vorläufig außer Kraft gesetzt.
Zum Herunterladen:
Pressemitteilung des BayVGH
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