Aktuelles
Jugendschöffen werden gesucht
Wahl der Jugendschöffen und Hilfsjugendschöffen der Jugendschöffengerichte beim Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen und den Jugendkammern des Landgerichts München II für die Schöffenperiode 2024 - 2028.
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Garmisch-Partenkirchen hat die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen und Hilfsjugendschöffen für die Sitzungen beim Jugendschöffengericht Garmisch-Partenkirchen und den Jugendkammern des Landgerichts München II für die Schöffenperiode 2024 - 2028 aufzustellen.
Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises werden daher gebeten, sich beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Amt für Kinder, Jugend und Familie bis spätestens 05.05.2023 zu bewerben.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Nach Möglichkeit sollen die Bewerberinnen und Bewerber aus allen Kreisen der Bevölkerung sein, vor allem auch Eltern und Ausbilder. Sie sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Für das Amt eines Schöffen sollen unter anderem Personen nicht vorgeschlagen werden, die
- noch nicht das 25. Lebensjahr oder schon das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden
- zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht ihren Wohnsitz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen haben
- aus gesundheitlichen Gründen oder mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind
- die in Vermögensverfall geraten sind.
Das verantwortliche Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstän-digkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - auch körperliche Eignung. Die Sitzungen bei den Jugendschöffengerichten können jährlich bis zu zwölf Mal, in Einzelfällen häufiger, stattfinden.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt, das nur von Deutschen versehen werden kann. Nach der Bayerischen Verfassung sind alle Bewohner Bayerns zur Übernahme von Ehrenämter ver-pflichtet.
Der Vordruck des Bewerbungsschreibens ist neben anderer Informationen der Homepage des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen zu entnehmen. Weitere Auskünfte können auch per E-Mail unter jugendamt@lra-gap.de oder telefonisch unter 08821/751-256 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie Garmisch-Partenkirchen erfragt werden.
Sofern (auch) ein Interesse an der Tätigkeit als Schöffe im Erwachsenenstrafrecht besteht, sind Anfragen hierzu an die jeweilige Wohnortgemeinde zu richten.