Aktuelles
Achtung: Wildwechsel!
Aufgrund der Wetterverhältnisse und der damit verbundenen Futtersuche des Wildes kann es aktuell zu vermehrtem Wildwechsel auf den Straßen kommen. Das Landratsamt weist daher darauf hin, die amtlichen Verkehrsschilder Wildwechsel (Zeichen 142) zu beachten und die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen. Die Mahnung zu einer erhöhten Aufmerksamkeit, die durch das Verkehrsschild vermittelt wird, darf nicht ignoriert werden, denn es legt den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern ein bestimmtes Verkehrsverhalten nahe. Sobald das Verkehrsschild wahrgenommen wird, ist die Fahrerin bzw. der Fahrer verpflichtet, die damit verbundenen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Die in § 40 Abs. 1 StVO geforderte erhöhte Aufmerksamkeit bei Gefahrzeichen verweist außerdem auf den in § 1 StVO festgelegten Grundsatz der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksicht. Die Geschwindigkeit sollte in Erwartung einer Gefahr also reduziert werden. Gerade in der Dämmerung und Nacht sollten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern besonders umsichtig fahren. Dazu gehört vor allem, die Geschwindigkeit zu reduzieren und jederzeit bremsbereit zu sein. Mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h beträgt der Anhalteweg rund 55 Meter – gerade noch genug, um rechtzeitig zum Stehen zu kommen, wenn sich das Wild in etwa 60 Meter Entfernung befindet. Bei einer Entfernung von weniger als 60 Metern ist eine reduzierte Geschwindigkeit für den Fall einer unvermeidbaren Kollision wichtig, denn das Aufprallgewicht eines ausgewachsenen Rothirsches beträgt schon bei Tempo 60 fünf Tonnen – das entspricht dem Gewicht eines Elefanten. Alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern sollten deshalb besonders in der Dämmerung und Nacht verstärkt auf den Fahrbahnrand achten sowie konzentriert und vorsichtig fahren.
Wildwechsel (Zeichen 142)