Aktuelles
Bundestagswahl am 23. Februar: Verkürzter Briefwahlzeitraum
Ein Versand der Briefwahlunterlagen durch die Gemeinden bzw. eine Abholung der Briefwahlunterlagen bei den Gemeinden durch die Wahlberechtigten wird voraussichtlich ab Montag, den 10. Februar 2025 möglich sein. Dies ist dadurch begründet, dass erst am 30. Januar 2025 durch die Bundes- bzw. Landeswahlausschüsse über die endgültige Zulassung der Wahlvorschläge entschieden wird. Erst danach können die Stimmzettel in Druck gegeben und an die Gemeinden verteilt werden.