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Allgemeinverfügung des Landratsamtes zur Maskenpflicht verlängert
Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Ortsbereichen im Landkreis wird bis Ende November verlängert
In Anlehnung an die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die seit dem 2. November 2020 gilt, wird die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen vom 23. Oktober 2020, die das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf bestimmten öffentlichen Plätzen im Markt Garmisch-Partenkirchen, Markt Murnau am Staffelsee, Markt Mittenwald sowie in der Gemeinde Oberammergau festlegt, mit einer weiteren Allgemeinverfügung bis zum Ablauf des 30. November 2020 verlängert. Die Allgemeinverfügung des Landratsamte vom 23. Oktober 2020 sowie die dazugehörigen Lagepläne, in denen die Ortsbereiche gekennzeichnet sind, in denen Maskenpflicht besteht, sowie die neue Allgemeinverfügung vom 4. November 2020 zur Verlängerung der Maßnahme, sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-gap.de/de/coronavirus.html einzusehen. Zudem wurde die Allgemeinverfügung vom 23. Oktober 2020 im Amtsblatt Nr. 40 und die Allgemeinverfügung vom 4. November 2020 im Amtsblatt Nr. 42 abgedruckt, zu finden unter www.lra-gap.de/de/bekanntmachungen.html.