Aktuelles
Förderung der Schaf- und Ziegenhaltung
Schaf- und Ziegenhalter im Landkreis werden mit 35 Euro je Muttertier gefördert
Die Schaf- und Ziegenhaltung ist im Landkreis Garmisch-Partenkirchen eine wichtige Säule der Kulturlandschaftspflege. Deshalb sollen Schaf- und Ziegenhalter, die mit ihren Tieren und ihrem Betrieb besonders zum Erhalt der Artenvielfalt und Kulturlandschaft beitragen, auch im Jahr 2024 wieder eine Förderung in Höhe von 35 Euro je Muttertier (ab 10 Monaten) erhalten, sofern mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: Teilnahme am Vertragsnaturschutzprogramm oder Auftrieb bei einer Weidegenossenschaft / Weidegemeinschaft. Dies gilt für Tierhalter mit insgesamt bis zu 5 Muttertieren. Ein entsprechender Förderantrag ist auf der Internetseite des Landkreises Garmisch-Partenkirchen unter www.lra-gap.de/de/formulare.html im Bereich Natur & Umwelt zum Herunterladen eingestellt. Der vollständig ausgefüllte Förderantrag inklusive einem Nachweis über die Anzahl der Muttertiere kann bis zum 30. Juni 2024 beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen (Untere Naturschutzbehörde) gestellt werden. Kontakt für alle Interessenten: E-Mail: naturschutz@lra-gap.de.
Tierhalter mit mehr als 5 Muttertieren können beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weilheim einen entsprechenden Förderantrag stellen.