Verkehrswertgutachten
Verkehrswertgutachten werden von den Gutachterausschüssen für Eigentümer und Miteigentümer, Erbbau- und Pflichtteilsberechtigte, Inhaber von sonstigen Rechten, Behörden, Gerichten und Justizbehörden erstellt.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag), im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Der Verkehrswert (Marktwert) ist als eine Prognose für den nach angemessener Vermarktungsdauer wahrscheinlich zu erzielenden Preis eines Immobilienvermögens zu verstehen.
Die Gutachten werden unter Berücksichtigung der einschlägigen Gesetzesvorschriften ausgefertigt. Bei der Gutachtenerstattung wird vom Gutachterausschuss als Kollegialgremium meist in Besetzung von drei Gutachtern in einer nichtöffentlichen Sitzung der Verkehrswert des Bewertungsobjekts ermittelt.
Anträge für die Erstattung von Verkehrswertgutachten müssen schriftlich eingereicht werden. Zu den einzureichenden Unterlagen wie aktueller amtlicher Lageplan, Grundbuchauszug, Baupläne mit Baubeschreibung etc. und weiteren Angaben wie Bewertungszweck und Bewertungsstichtag berät die Geschäftsstelle umfassend.
Für die Erstattung werden Gebühren und Auslagen (zuzügl. Umsatzsteuer) nach § 15 BayGaV erhoben. Die für die Wertermittlung anfallende Gebühr ist im Regelfall wertabhängig, sie kann bei erheblichem zusätzlichen Aufwand (z.B. besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale) um bis zu 50 Prozent erhöht werden. Bei erheblich geringerem Aufwand als üblich (z.B. unbebaute Grundstücke mit land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung) kann die Gebühr um bis zu 50 Prozent ermäßigt werden.
Separat berechnet werden Auslagen für Ortsbesichtigung, Behördengänge, Planerstellungen, Berechnungen, Büronebenkosten und ggf. anfallende Nebenkosten eines beteiligten Sachverständigen oder beteiligter Dritter.
Gebührenbeispiel (ohne Umsatzsteuer)
Gebührenbeispiele in Abhängigkeit vom marktangepassten vorläufigen Wert
ohne besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale boG
(wie z.B. Baumängel o. Bauschäden, Nießbrauch)
|
||
bei einem ermittelten Wert bis
|
Grundstück mit baul. Anlagen
|
unbeb. Grundstück/Bodenwert
|
bis 200.000 Euro
|
2.450 Euro
|
1.225 Euro (jeweils Mindestgebühr)
|
von 500.000 Euro
|
2.800 Euro
|
|
von 750.000 Euro
|
3.300 Euro
|
|
von 1.000.000 Euro
|
3.800 Euro
|
|
von 2.000.000 Euro
|
4.800 Euro
|
|
Antrag
Den "Antrag auf Verkehrswertgutachten" finden Sie unter "Anträge & Infoblätter".