G7-Gipfel 2022
Vom 26. bis 28. Juni 2022 findet auf Schloss Elmau der G7-Gipfel statt. Der Gipfel ist ein Treffen der Staats- und Regierungschefs aus den sieben führenden Industrienationen (Gruppe der Sieben = G7): USA, Großbritannien, Frankreich, Italien, Japan, Kanada und Deutschland.
Der G7-Gipfel ist eine Veranstaltung der Bundesregierung, die auch das Programm und den Ablauf bestimmt. Der Freistaat Bayern ist vor allem gefordert, soweit es um die Sicherheit und die Gefahrenabwehr geht, da dies Sache der Länder ist. Das Sicherheitskonzept wird in enger Abstimmung zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und Bayerns erarbeitet und umgesetzt.
Neben den Bundes- und Landesbehörden nimmt auch das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen Aufgaben rund um den G7-Gipfel wahr. So ist das Landratsamt verantwortlich für:
- Versammlungsrecht
- Hygienekontrollen
- Lebensmittelüberwachung und gesundheitlicher Verbraucherschutz
- Naturschutz
- Katastrophenschutz
- Schadensausgleich (zeitlich begrenzt)
Im Folgenden werden diese Aufgaben näher erläutert:
Versammlungsrecht
Als Versammlungsbehörde sind dem Landratsamt alle öffentlichen Versammlungen (Kundgebung, Demonstration) unter freiem Himmel grundsätzlich anzuzeigen, so auch im Rahmen des G7-Gipfels. Das Verfahren erfolgt dann auf Grundlage der einschlägigen Gesetze und unter Berücksichtigung aller Sicherheitsaspekte.
Was ist bei der Anzeige einer Versammlung zu beachten?
Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (Art. 2 Abs. 1 BayVersG).
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten will, hat dies dem Landratsamt als zuständige Versammlungsbehörde grundsätzlich mindestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe (= Mitteilung des Veranstalters von Ort, Zeit und Thema der Versammlung an einen bestimmten oder unbestimmten Personenkreis) fernmündlich, schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift anzuzeigen. Bei der Berechnung der Frist bleiben Samstag, Sonn- und Feiertage außer Betracht.
Zusammengefasst ist eine Versammlung also dann anzuzeigen, wenn sie
- öffentlich ist (d.h. Teilnahme nicht auf individuell feststehenden Personenkreis beschränkt) und
- unter freiem Himmel stattfinden soll (unbeachtlich ist, ob die Versammlung auf öffentlichem oder privatem Grund stattfindet).
Die Anzeigepflicht entfällt nur, wenn sich die Versammlung aus einem unmittelbaren Anlass ungeplant und ohne Veranstalter entwickelt (Spontanversammlung). Entsteht der Anlass zu einer geplanten Versammlung kurzfristig (Eilversammlung), muss die Versammlung spätestens mit der Bekanntgabe fernmündlich, schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Landratsamt oder bei der Polizei angezeigt werden.
In der Versammlungsanzeige sind anzugeben:
- Ort der Versammlung (bei sich fortbewegenden Versammlungen die gesamte Route)
- Zeitpunkt des beabsichtigten Beginns und des beabsichtigten Endes der Versammlung (Uhrzeiten)
- Versammlungsthema
- Veranstalter und Versammlungsleiter mit Familienname, Vorname, Anschrift
Um eine möglichst einfache und schnelle Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden und dem Veranstalter der Versammlung (z.B. bei Rückfragen) zu ermöglichen, bittet das Landratsamt zudem, auch immer eine Telefonnummer (Handynummer) anzugeben.
Ein entsprechendes Formular „Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel" ist auf der Internetseite des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen unter Formulare „Sicherheit und Ordnung" zu finden.
Vor dem Hintergrund des im Bayerischen Versammlungsgesetz verankerten Kooperationsprinzips wird im Vorfeld der Versammlung grundsätzlich ein sogenanntes Kooperationsgespräch zwischen Veranstalter und beteiligten Behörden durchgeführt. Dies dient insbesondere der Erörterung offener Fragen zum geplanten Versammlungsablauf und ist darauf angelegt, einvernehmliche Lösungen zu finden.
Nach abschließender Prüfung erhält der Veranstalter eine Bestätigung, dass die Versammlung angezeigt wurde. Falls es zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich sein sollte, kann das Landratsamt auch Beschränkungen für die Versammlung verfügen.
Hygienekontrollen
Im Landratsamt ist das Gesundheitsamt für die Hygienekontrollen zuständig. Unter anderem zählen dazu die Trinkwasserhygiene und der Infektionsschutz. So wurden und werden die Sanierung bzw. der Ausbau von Trinkwassergewinnungs- und versorgungsanlagen sowie der Abwasseranlagen in hygienischer Hinsicht begleitet. Im Rahmen der Vorbereitungen zum G7-Gipfel betrifft dies insbesondere die Hotels Schloss Elmau und Kranzbach und ihre Verbindung nach Klais. Des Weiteren wurden und werden laufend Hotels und weitere Unterbringungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Trinkwasserinstallationen sowie die Wellness-, Sauna- und Badebereiche kontrolliert.
Lebensmittelüberwachung und gesundheitlicher Verbraucherschutz
Die Lebensmittelüberwachung und der gesundheitlichen Verbraucherschutz liegen im Landratsamt im Aufgabenbereich des Gewerbeamtes. Im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel wurden und werden routinemäßig ein Großteil der Hotels und Gaststätten, die von Einsatzkräften und Delegationsmitgliedern belegt werden, kontrolliert. In Zusammenarbeit mit Lebensmittelunternehmen trägt das Gewerbeamt ebenso für eine angemessene Lebensmittelhygiene an den zahlreichen mobilen Verpflegungsstützpunkten der Einsatzkräfte Sorge.
Naturschutz
Das Landratsamt begleitet als untere Naturschutzbehörde die Vorbereitungen des G7-Gipfels aus naturschutzfachlicher Sicht. Als zuständige Behörde ist das Landratsamt beispielsweise verantwortlich für die Bescheide zur Errichtung der Infrastruktur rund um das Schloss Elmau. Dabei sind unter anderem die vorgegeben Sicherheitsinteressen mit den naturschutzrechtlichen Interessen abzuwägen. Im Rahmen dieser Abwägungsentscheidungen war und ist das Landratsamt darum bemüht, die Eingriffe in die Natur, die im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel stehen, so gering wie möglich zu halten.
Katastrophenschutz
Bei Katastrophen oder Sicherheitseinsätzen nahe der Katastrophenschwelle (z.B. Gefahrgutunfälle, Unfälle oder Brände bei bestimmten Objekten, Hochwasser etc.) wird das Landratsamt als Katastrophenschutzbehörde alarmiert, um zu entscheiden, ob eine Koordinierung der Einsatzkräfte durch eine einheitliche Leitung erforderlich ist. Die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) bedient sich in diesem Fall zur Einsatzleitung vor Ort eines vorbestellten Örtlichen Einsatzleiters (ÖEL). Die FüGK ist über Meldeempfänger rund um die Uhr einsatzbereit, ebenso die ÖEL. Neben der Einsatzleitung bei Katastrophen oder sogenannten Großschadensereignissen hat das Landratsamt unter anderem die Aufgabe, allgemeinen Katastrophenschutzpläne zu erstellen und für die notwendige Ausstattung der Einheiten (Personal und Material) zu sorgen sowie Übungen abzuhalten.
Informationen der Bunderegierung zum G7-Gipfel
Mit Beginn des Jahres 2022 hat Deutschland den Vorsitz der G7 übernommen und sich dabei große Ziele für die Zeit der Präsidentschaft gesetzt.
Schwerpunkte der deutschen G7-Agenda sind:
- Nachhaltiger Planet
- Wirtschaftliche Stabilität und Transformation
- Gesundes Leben
- Investitionen in eine bessere Zukunft
- Starkes Miteinander
Diese Schwerpunkte sollen beim Treffen der G7 Staats- und Regierungschefs auf Schloss Elmau bearbeitet und vertieft werden. Mehr Informationen rund um die deutsche G7-Präsidentschaft finden Sie hier.
Am 27. Februar 2022 fand in der Gemeinde Krün eine Bürgerversammlung zum G7-Gipfel statt. Die Bürgerversaammlung können Sie hier in der Mediathek der Bundesregierung anschauen.
G7-Bürgertelefon und Bürgerbüro der Polizei
Anlässlich des G7-Gipfel 2022 auf Schloss Elmau hat die Bayerische Polizei ein Bürgertelefon geschaltet und in Krün und Garmisch-Partenkirchen ein Bürgerbüro eingerichtet.
So können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Organisationen und Gewerbetreibende unter den kostenfreien Telefonnummern - sowohl aus dem Inland als auch aus dem benachbarten Österreich - und darüber hinaus per E-Mail oder die nun online-geschaltete Internetseite mit Kontaktformular, über die erforderlichen Maßnahmen der Bayerischen Polizei informieren. Das Bürgertelefon ist von Montag bis Freitags von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr geschaltet.
Bürgertelefon Inland: 0800 / 7766330 (Montag - Freitag von 09.00 - 20.00 Uhr)
Bürgertelefon aus Österreich: 00800 / 77663300 (Montag - Freitag von 09.00 - 20.00 Uhr)
Bürgerbüro Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen (Montag bis Freitag, 9.00 - 17.00 Uhr)
Bürgerbüro Gemeinde Krün, Rathausplatz, 82494 Krün (Montag bis Freitag, 9.00 - 17.00 Uhr)
Bürgerinformation E-Mail-Adresse: g7.buergerinfo@polizei.bayern.de
Internetseite (mit Kontaktformular): www.polizei.bayern.de/G7
FAQ-Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration: www.g7.bayern
6. Mai 2022
PRESSEMELDUNG
PLANUNGSSTAB G7-GIPFEL 2022
DER BAYERISCHEN POLIZEI
Ausweitung des polizeilichen Bürgerserviceangebots
Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen am 05.05.2022 stellten unter anderem Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Polizeipräsident Manfred Hauser, Polizeipräsidium Oberbayern Süd, den Stand der Vorbereitungsmaßnahmen anlässlich des G7-Gipfels 2022 vor.
Dem Innenminister war es ein besonderes Anliegen, die Bürgerinnen und Bürger aus erster Hand über den aktuellen Planungsstand und die bereits getroffenen Vorkehrungen zu informieren:
„Die Vorbereitungen für den G7-Gipfel sind in vollem Gange und wir sind absolut im Zeitplan. Wir werden bestens vorbereitet sein, um für ein friedliches und sicheres Gipfeltreffen zu sorgen. Dafür werden wir auf eine hohe Polizeipräsenz setzen. Auch die Anliegen und möglichen Sorgen der Anwohner sind uns sehr wichtig. Klar ist: Sollte es trotz aller Vorkehrungen dennoch zu unmittelbar gipfelbedingten Schäden kommen, wird niemand auf seinem Schaden sitzen bleiben. Der Bund hat hierzu mit der Versicherungswirtschaft eine spezielle Versicherung abgeschlossen. Diese greift, wenn die eigenen Versicherungen der Bürgerinnen und Bürger keinen ausreichenden Schutz bieten. Ergänzend erstattet auch der Freistaat Bayern gipfelbedingte Schäden, insbesondere im Bereich der Landwirtschaft. Wie bereits 2015 werden wir für die Bürgerinnen und Bürger als Vor-Ort-Service auch wieder eine Schadensausgleichstelle einrichten."
Zudem wird die Bayerische Polizei ihr Bürgerserviceangebot ab dem 16. Mai deutlich ausdehnen, kündigte Polizeipräsident Hauser an. Die erfahrenen Polizeibeamtinnen und -beamten sind dann von 9:00 bis 20:00 Uhr, ab Anfang Juni bis 22:00 Uhr und ab 17. Juni sogar rund um die Uhr erreichbar. Die Servicestelle wird zudem ab sofort zusammen mit der Bundespolizei betrieben.
Daneben werden ebenfalls ab 16. Mai zwei polizeiliche Bürgerbüros in der Gemeinde Krün sowie in der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen ihren Betrieb aufnehmen. Die Bayerische Polizei steht dann vor Ort zunächst werktags (Mo - Fr) in der Zeit von 9:00 bis 17:00 Uhr für Fragen rund um den polizeilichen Einsatz zur Verfügung. Mitte Juni werden die Öffnungszeiten nochmals erweitert.
Infomobile ergänzen diesen Service ab dem 30. Mai und steuern auch weitere Gemeinden im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und darüber hinaus nach einem festgelegten Fahrplan an. Die jeweiligen Standorte werden zeitgerecht bekannt gegeben.
Polizeipräsident Hauser betonte, dass sich die Polizei gleichermaßen für die Sicherheit der Teilnehmer und der Bewohner in der Region einsetzen wird. Gleichzeitig bat er um Verständnis für unvermeidbare Behinderungen und Einschränkungen während des Gipfeleinsatzes, die jedoch auf ein Minimum reduziert werden sollen. Mit Blick auf die Flugbeschränkungsgebiete appellierte der Polizeipräsident: „Wer fliegerisch aktiv werden will, sollte sich unbedingt über den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich der zwischenzeitlich angeordneten Flugbeschränkungsgebiete informieren. Diese haben Auswirkungen auf bemannte wie unbemannte Flüge. Beispielsweise sind Gleitschirm- und Drachenflüge sowie auch der Einsatz von Drohnen in einem Radius von rund 19 km (10 nautische Meilen NM) um den Veranstaltungsort Elmau und in einem Radius von rund 6 km (3 NM) um den Flugplatz Pömetsried im Zeitraum 26.06.2022, 8:00 Uhr, bis 28.06.2022, 24:00 Uhr, nicht gestattet."
Weitere Informationen zu häufig gestellten Fragen finden Sie unter https://www.innenministerium.bayern.de/g7/index.php
16. Mai 2022
PRESSEMELDUNG
PLANUNGSSTAB G7-GIPFEL 2022
DER BAYERISCHEN POLIZEI
G7-Gipfel 2022 | Bayerische Polizei ab sofort in Bürgerbüros in Garmisch-Partenkirchen und Krün persönlich vor Ort
GARMISCH-PARTENKIRCHEN / KRÜN. Anlässlich des bevorstehenden G7-Gipfels hat die Bayerische Polizei ihr Bürgerserviceangebot zur Information der Bevölkerung erneut ausgeweitet. Am heutigen Montag, 16.05.2022, wurden von Staatssekretär Sandro Kirchner in den Rathäusern der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen und der Gemeinde Krün Bürgerbüros eröffnet. Ab sofort können sich Interessierte nun auch vor Ort über die polizeilichen Maßnahmen anlässlich des Gipfeltreffens auf Schloss Elmau informieren.
Die Bayerische Polizei hat ihr Bürgerserviceangebot anlässlich des G7-Gipfels 2022 mit der Eröffnung von Bürgerbüros in den Rathäusern der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen und der Gemeinde Krün am Montag, 16.05.2022, nochmals deutlich ausgeweitet. Rund sechs Wochen vor dem Gipfeltreffen auf Schloss Elmau stehen von nun an erfahrene Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zunächst werktags, Montag bis Freitag, in der Zeit von 9:00 bis 17:00 Uhr, für Fragen rund um den polizeilichen Einsatz in den beiden Bürgerbüros zur Verfügung. Mitte Juni werden die Öffnungszeiten nochmals erweitert. Das bereits seit Ende Februar 2022 geschaltete Bürgertelefon ist ab sofort werktags, Montag bis Freitag, von 9:00 bis 20:00 Uhr, und somit am Abend für zwei Stunden länger als bislang, erreichbar.
Der Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Sandro Kirchner, eröffnete zunächst zusammen mit der Ersten Bürgermeisterin Elisabeth Koch (Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen) und Polizeipräsident Manfred Hauser das Bürgerbüro im Rathaus Garmisch-Partenkirchen. Im Anschluss wurde das Bürgerbüro in der Gemeinde Krün gemeinsam mit dem Ersten Bürgermeister Thomas Schwarzenberger eröffnet.
„Wenn ein weltpolitisches Großereignis vor der eigenen Haustüre stattfindet, dann braucht man kompetente Ansprechpartner. In den Bürgerbüros erhalten Betroffene Informationen aus erster Hand. Dies hat 2015 schon hervorragend funktioniert und umso mehr freut es mich, dass wir hier erneut einen so wichtigen Bürgerservice anbieten können", bekräftigte Staatssekretär Sandro Kirchner.
Erste Bürgermeisterin Elisabeth Koch betonte wie wichtig es sei, ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Ort anzubieten, an dem alle Fragen und Probleme, die der G7-Gipfel mit sich bringe, direkt mit der Polizei besprochen werden können.
Auch für Ersten Bürgermeister Thomas Schwarzenberger war es selbstverständlich, der Bayerischen Polizei eine Räumlichkeit als Anlaufstelle für die Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. „Dies ist sinnbildlich für den Schulterschluss zwischen Polizei und den Institutionen vor Ort, den wir von Anfang an intensiv gepflegt haben. Danke, dass Sie da sind!"
Polizeipräsident Manfred Hauser bedankte sich zunächst sowohl bei der Ersten Bürgermeisterin Elisabeth Koch als auch beim Ersten Bürgermeister Thomas Schwarzenberger für die Bereitstellung der Räumlichkeiten in den jeweiligen Rathäusern. „Es ist unser oberstes Ziel, den Teilnehmern des G7-Gipfels eine sichere Durchführung ihres Treffens zu gewährleisten. Gleichzeitig versuchen wir, die Einschränkungen für die Menschen vor Ort so gering wie möglich zu halten. Gänzlich verhindern werden wir sie jedoch nicht können. Und deshalb ist es so wichtig, dass wir für Sie und ihre Fragen da sind!"
Erreichbarkeiten ab 16.05.2022:
Bürgerbüro Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen
(werktags, Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr) Rathausplatz 1
82467 Garmisch-Partenkirchen
Bürgerbüro Gemeinde Krün
(werktags, Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr) Rathausplatz 1
82494 Krün
Bürgertelefon Inland
(werktags, Mo.-Fr., 09:00 – 20:00 Uhr) 0800 / 7766330
Bürgertelefon aus Österreich
(werktags, Mo.-Fr., 09:00 – 20:00 Uhr) 00800 / 77663300
Bürgerinformation E-Mail-Adresse g7.buergerinfo@polizei.bayern.de
Internet-Homepage (mit elektronischem Kontaktformular) www.polizei.bayern.de/g7
FAQ-Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration www.g7.bayern