Kreisrechnungsprüfung
Das örtliche Prüfungswesen wird vom Grundsatz her in der Landkreisordnung geregelt. Das kommunalwirtschaftliche Prüfungswesen gliedert sich in drei Bereiche auf und zwar in die Rechnungsprüfung, die Kassenprüfung und die Abschlussprüfung.
Der Zweck der Rechnungsprüfung besteht darin, die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung zu überwachen.
Das Rechnungsprüfungsamt ist bei der örtlichen Rechnungsprüfung dem Kreistag und bei den örtlichen Kassenprüfungen dem Landrat unmittelbar verantwortlich. Organisatorisch untersteht die Rechnungsprüfung unmittelbar dem Landrat. Besondere Aufträge zur Prüfung der Verwaltung können der Kreistag und der Landrat erteilen.Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben ist die Rechnungsprüfung unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Die Berichte der Rechnungsprüfung über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung des Landkreises sowie über den Jahrsabschlusse des Eigenbetriebs Klinikum GAP, dienen dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Kreistag als Grundlage dafür, dass die Jahresrechnung und der Jahresabschluss vom Kreistag festgestellt und die Entlastung erteilt werden kann.
Kreisrechnungsprüfung
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Ansprechpartner/in: |
Martin Reimann Leitung |
Zimmer/Lage: | A 217 |
Telefon: | 08821 751-283 |
E-Mail: | Martin.Reimann@LRA-GAP.de |
Ansprechpartner/in: |
Claudia Hofheinz Sachbarbeiterin |
Zimmer/Lage: | A 216 |
Telefon: | 08821 751-234 |
E-Mail: | Claudia.Hofheinz@LRA-GAP.de |