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Hebammenservice und Hebammensprechstunde im Landkreis
„Die Betreuung durch eine Hebamme während der Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit ist essentiell zur Sicherstellung der geburtshilflichen Versorgung", sagt Stephanie Wimmer vom Hebammenservice im Gesundheitsamt. „Schon zu Beginn einer Schwangerschaft haben Frauen einen gesetzlichen Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme. Die Kosten der Hebammenhilfe werden während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit durch die gesetzlichen Krankenkassen und viele private Versicherungen übernommen," erklärt Wimmer. Aufgrund der hohen Auslastung der Hebammen ist es jedoch nicht immer einfach eine Hebamme zu finden. Dies hat viele Gründe, wie z. B. gestiegene Geburtenzahlen, verlängerter Betreuungszeitraum der Familie durch die Hebamme und geringere Anzahl von Hebammen. Als medizinisch eigenverantwortliche Fachfrauen leisten Hebammen Hilfe und Beistand rund um Schwangerschaft, Geburt und das erste Lebensjahr des Kindes.
Zur Unterstützung der Hebammen und Verbesserung der geburtshilflichen Versorgung wurde im Jahr 2018 die Förderrichtlinie der Geburtshilfe in Bayern veröffentlicht. Die Hebammen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen erarbeiteten daraufhin in Qualitätszirkeln ein Konzept mit dem Ziel einer Arbeitsentlastung, Vernetzung und Verbesserung der Versorgungssituation. Gegründet wurde als Ergebnis eine Hebammenservicestelle, die unter anderem auch die Koordination von freien Hebammenkapazitäten übernimmt. Seit September 2019 betreut Stephanie Wimmer als Koordinatorin im Gesundheitsamt die Hebammenservicestelle. Im Mai 2021 wurde das Angebot des Hebammenservices um eine Hebammensprechstunde erweitert. Die Sprechstunde findet aktuell in Garmisch-Partenkirchen, Murnau und Oberammergau statt. Die drei Standorte ermöglichen zeit- und wohnortnahe Versorgung der Frauen, wenn sie noch keine Hebamme für die reguläre Betreuung gefunden haben oder deren Hebamme krankheits- oder urlaubsbedingt nicht verfügbar ist. Dies bietet Vorteile für die Frauen und Hebammen, wie zum Beispiel kurze Wege und Wegfall von Fahrzeiten für die Hebammen beim Hausbesuch.
Da viele Hebammen in der Hebammensprechstunde mitarbeiten, gibt es ein breites Spektrum an Angeboten. Diese beinhalten eine Untersuchung im Wochenbett, Schwangerenvorsorge oder Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden. Diese regulären Hebammen Leistungen werden direkt über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Darüber hinaus werden individuelle Gesundheitsleistungen, sogenannte IGeL-Leistungen, angeboten wie Akupunktur, Kinesio-Taping oder Fußreflexzonenmassage etc., die gegebenenfalls privat in Rechnung gestellt werden. Zudem verfügen die Standorte über ein Gelbsucht-Screening-Messgerät, mit dem sich beim Baby per Hautmessung eine sogenannte Neugeborenen-Gelbsucht feststellen lässt.
Für die Anmeldung zur Hebammensprechstunde und für alle weiteren Fragen steht Stephanie Wimmer vom Hebammenservice im Gesundheitsamt gerne zur Verfügung unter Tel.: 08821 / 751-525 (Montag, Mittwoch und Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr) oder per E-Mail unter Hebammenservice@lra-gap.de
Foto: Stephanie Wimmer vom Hebammerservice im Gesundheitsamt