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Güterverkehr: Änderung der Markt- und Berufszugangsbestimmungen
Güterverkehr: Änderung der Markt- und Berufszugangsbestimmungen
Regelegung besteht ab 21. Februar 2022
Wer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen einschließlich Anhänger, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen oder ab 21. Februar 2022 im grenzüberschreitenden Verkehr (z. B. nach Österreich) auch diejenigen über 2,5 Tonnen, betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der Unteren Verkehrsbehörde.
Eine Unterscheidung nach der Zulassungsart, ob PKW oder LKW spielt keine Rolle; es kommt lediglich auf das zulässige Gesamtgewicht des eingesetzten Kraftfahrzeugs inkl. Anhänger an.
Im Überblick:
• Für nationale Transporte mit Kraftfahrzeugen (inkl. Anhänger) zwischen mehr als 2,5 t bis 3,5 t ändert sich vorerst nichts.
Weiterhin ist erst einmal keine Genehmigung erforderlich.
• Bestandsunternehmen mit vorhandener Gemeinschaftslizenz müssen ab sofort für den grenzüberschreitenden Gütertransport mit Kraftfahrzeugen (inkl. Anhänger) über 2,5 t eine beglaubigte Kopie der G-Lizenz mitführen.
Gegebenenfalls sind zusätzliche Kopien zu beantragen.
• Grenzüberschreitende Transporte durch Unternehmen mit ausschließlich Kraftfahrzeugen (inkl. Anhänger) zwischen mehr als 2,5 t und 3,5 t sind jetzt ebenfalls genehmigungspflichtig.
Es gilt eine Übergangsfrist bis 21. Mai 2022.
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen empfiehlt allerdings aufgrund des umfangreichen Genehmigungsverfahrens unbedingt umgehend tätig zu werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes www.lra-gap.de/de/gueterkraftverkehr.html
Die IHK für München und Oberbayern bietet auch eine Sprechstunde unter www.ihk-muenchen.de/gueterverkehr/ an.