Zulassung
Herzlich Willkommen auf der Seite des Fachbereichs Kfz-Zulassungsbehörde des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen.
Auf unserer Seite finden Sie Sie eine Vielzahl an Informationen rund um die verschiedensten Zulassungsvorgänge, das Buchungsportal zur Reservierung eines Termines in unserem Hause, eine Verlinkung zur Online-Zulassungsbehörde, zur Reservierung eines Wunschkennzeichens oder ggf. notwendige Formlare und Anträge, sowie weiterführende Links zu amtlichen Sachverständigen und übergeordneten Behörden.
Aktuelle Informationen der Kfz-Zulassungsbehörde
Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus) musste der allgemeine Zugang zum Gebäude der Außenstelle Farchant (Führerschein, Zulassung und Straßenverkehr) eingeschränkt werden.
Der Zutritt kann derzeit nur nach Terminvereinbarung über unsere Online-Terminreservierung gewährt werden. Ohne diese ist eine Bearbeitung Ihres Anliegens bis auf weiteres nicht möglich. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Online-Terminreservierung der Kfz-Zulassungsbehörde".
Für Autohäuser/händler, Zulassungsdienste, Kfz-Werkstätten und Versicherungsagenturen gelten abweichende Regelungen. Diese werden gebeten sich ggf. mit dem Stellv. Fachbereichsleiter Herrn Jung, veit.jung@lra-gap.de oder unter der Telefonnummer 08821/751-359 in Verbindung zu setzen.
Zur Eindämmung des Pandemiegeschehens einschließlich des Schutzes aller Bürger*innen sowie Mitarbeiter*innen finden derzeit Gesundheitskontrollen in unserem Hause statt. Hierzu führt die beauftragte Sicherheitsfirma bei jedem eine Messung der Körpertemperatur durch.
Die Verpflichtung einen aktuellen Corona-Schnelltest oder PCR-Test vorzulegen besteht derzeit in unserem Hause nicht.
Wichtige Hinweise:
Derzeit besteht für alle Personen, welche einen Termin bekommen haben, die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten Gebäude (sowohl im Eingangs- sowie Wartebereich, als auch an den Schaltern).
Neben der Maskenpflicht finden auch Einlasskontrollen durch einen Sicherheitsdienst statt. Personen die einen Termin erhalten haben, werden gebeten die Terminbestätigung zum Nachweis Ihrer Berechtigung mitzubringen. Ein Einlass ohne schriftliche Terminbestätigung ist nicht möglich.
Damit Mindestabstände bestmöglich gewahrt werden können bitten wir auf Begleitpersonen zu verzichten.
Im Zusammenhang mit den Gesundheitskontrollen weisen wir darauf hin, dass Personen, die Geschmacks-/Geruchsstörungen, Fieber, Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen haben, sich bitte vor Ihrem Termin an das Kontrollpersonal wenden. Ein Zutritt kann allenfalls fieberfreien Personen (unter 38 Grad Körpertemperatur) mit leichten neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen gewährt werden. Zur Überprüfung nimmt das Sicherheitspersonal Fiebermessungen vor. Das Kontrollpersonal kann auch fieberfreien Personen den Zutritt zum Gebäude verwehren.
Gleichzeitig möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Personen die mit dem Corona-Virus in Kontakt kamen (Infizierte oder auch Kontaktpersonen von Infizierten), derzeit kein Einlass gewährt werden kann.
Die Zulassung sollte dann durch einen Bevollmächtigten erfolgen, mit welchem die Betroffenen in den vergangenen vierzehn Tagen und am Tag der Übergabe, der notwendigen Unterlagen, keinen persönlichen Kontakt hatten.
Die Vollmacht sowie das Sepa-Lastschriftmandat (soweit erforderlich) finden Sie unter "Kfz & Verkehr"/ "Formulare".
Wir danken für Ihr Verständnis in diesen Zeiten.
Bei Fragen steht Ihnen das Team des Fachbereichs "Kfz-Zulassungsbehörde" unter der E-Mail-Adresse zulassung@lra-gap.de oder der Telefonnummer 08821/ 751-356 gerne zur Verfügung.
Erreichbarkeit der Kfz-Zulassungsstelle
Die Bearbeitung findet derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Die Terminvereinbarung erfolgt grundsätzlich über unsere Online-Terminreservierung.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 8:00 - 12:30 Uhr Annahmeschluss: 12:00 Uhr
Mittwoch durchgehend 8:00 - 17:00 Uhr Annahmeschluss: 16:30 Uhr
Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr Annahmeschluss: 11:30 Uhr
Telefonisch: persönlich:
08821/751-356 Partenkirchner Str. 52
82490 Farchant
per E-Mail:
Online-Terminreservierung der Kfz-Zulassungsbehörde
Bevor Sie einen Termin in unserem Hause reservieren bitten wir Sie, sich die nachstehenden sehr aufschlussreichen Erläuterungen zur Buchung durchzulesen. Diese beantworten Ihnen die meist gestellten Fragen.
So funktioniert die Terminreservierung
Bitte wählen Sie eine Dienstleistung aus.
Die Reservierung ist pro Kunde und Termin auf max. drei Zulassungsvorgänge pro Tag beschränkt. Es werden täglich zwischen 70 und 80 Termine zur Verfügung gestellt. Die Zahl kann je nach Personalstand variieren. Nach Möglichkeit werden auch kurzfristig weitere Termine freigegeben. Die Bearbeitung weiterer Vorgänge, wie auch die Vereinbarung von Kettenterminen ist ausgeschlossen und führt zur Stornierung des/der Termins/ Termine ohne Bearbeitung.
Sie können sich für einen freien Termin innerhalb der allgemeinen Bearbeitungszeiten entscheiden.
Termine können nur in einem Zeitraum von sieben Tagen gebucht werden. Bspw. von Montag bis darauffolgende Woche Montag, von Dienstag bis Dienstag usw. Wochenenden und Feiertage zählen mit.
Sollten Sie im Kalender keinen Termin buchen können so sind bereits alle verfügbaren Termine vergeben. Sie werden gebeten in regelmäßigen Abständen unser Buchungsportal aufzusuchen.
Nachdem Sie Ihre Angaben durch Drücken des Buttons „Buchen" an die Zulassungsbehörde gesandt haben, wird der Termin bei uns gebucht und Sie erhalten Ihre persönliche „T"-Wartenummer („T" für Termin, z. B. T-Z383) per E-Mail mitgeteilt.
Bitte bringen Sie die Bestätigungs-E-Mail mit Ihrer "T"-Wartenummer zu Ihrem Termin mit.
Mit der von uns mitgeteilten Wartenummer werden Sie bei Ihrem Besuch in der Zulassungsbehörde vom nächsten freien Mitarbeiter über die Aufrufanlage aufgerufen.
Der Online-Antrag erfolgt unverbindlich. Sollte die Einhaltung eines vereinbarten Termins von unserer Seite aus vor Ort nicht möglich sein, können Sie eventuell entstandene Kosten gegen uns nicht geltend machen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass vereinbarte Termine nicht auf andere Zeitpunkte oder Tage übertragen werden können.
Bitte beachten Sie: Sie benötigen keine weitere Aufrufnummer! Termine stellen lediglich einen Anhaltswert dar. Starker Parteiverkehr und andere Faktoren können den Aufruf verzögern. Verspätetes Erscheinen Ihrerseits führt zur Stornierung des Termins.
Aus Rücksicht auf andere Interessenten bitten wir Sie nicht wahrgenommene Termine rechtzeitig zu löschen.
Wichtige Hinweise:
Derzeit besteht für alle Personen, welche einen Termin bekommen haben, die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten Gebäude (sowohl im Eingangs- sowie Wartebereich, als auch an den Schaltern).
Neben der Maskenpflicht finden auch Einlasskontrollen durch einen Sicherheitsdienst statt. Personen die einen Termin erhalten haben, werden gebeten die Terminbestätigung zum Nachweis Ihrer Berechtigung mitzubringen. Ein Einlass ohne schriftliche Terminbestätigung ist nicht möglich.
Damit Mindestabstände bestmöglich gewahrt werden können bitten wir auf Begleitpersonen zu verzichten.
Gleichzeitig möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Personen die mit dem Corona-Virus in Kontakt kamen (Infizierte oder auch Kontaktpersonen von Infizierten), derzeit kein Einlass gewährt werden kann.
Die Zulassung sollte dann durch einen Bevollmächtigten erfolgen, mit welchem die Betroffenen in den vergangenen vierzehn Tagen und am Tag der Übergabe, der notwendigen Unterlagen, keinen persönlichen Kontakt hatten.
Die Vollmacht sowie das Sepa-Lastschriftmandat (soweit erforderlich) finden Sie unter "Kfz & Verkehr"/ "Formulare".
Wir danken für Ihr Verständnis in diesen Zeiten.
Hier gelangen Sie zur Terminvereinbarung
Buchungsportal für Privatpersonen und Firmen (öffentlich)
Sie haben die E-Mail zur Bestätigung Ihres Termins nicht erhalten? - Bitte kontrollieren Sie Ihren Spam-Ordner.
Sie möchten Ihren Online-Termin stornieren? - Bitte klicken Sie hierzu auf den Stornierungslink in Ihrer Bestätigungs-E-Mail.
Die Termin-Reservierung funktioniert nicht? - Bitte kontrollieren Sie die Sicherheitsstufe Ihres Browsers.
Wichtige kurze Tipps vor dem Besuch
Nachfolgend haben wir Ihnen einige hilfreiche Informationen für Ihren Besuch in unserem Hause in kurzer Fassung zusammengestellt. Ausführlicher informieren wir Sie zu den einzelnen Themen auf der linken Seite unter Zulassung von Fahrzeugen.
Ablauf in der Kfz-Zulassungsbehörde
- Kunden ohne Online-Terminreservierung entnehmen bitte dem Nummernautomaten im Eingangsbereich, welcher sich im Erdgeschoss der Außenstelle befindet, eine Wartenummer, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anzuzeigen, dass eine Person wartet. Nach Ziehen der Wartenummer nehmen Sie bitte im 1. Obergeschoss, erste Türe auf der linken Seite, in unserem Warteraum Platz. Wir bitten Sie davon abzusehen sich sofort in den Schalterbereich zu begeben!
- Kunden mit Online-Terminreservierung begeben sich bitte ebenfalls an den Nummernautomaten im Eingangsbereich. Dort wählen Sie "Check-in" aus und geben Ihre, in der Terminbestätigung, angegebene Wartenummer ein. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit den in Terminbestätigung hinterlegten QR-Code einzuscannen. Nach dem Check-in begeben Sie sich bitte ebenso in unserem Warteraum. (Der Check-in ist maximal ein Viertelstunde vor Ihrem Termin möglich.)
- Der Aufruf erfolgt dann mittels akkustischem Signal und wird am Bildschirm, der sich im Warteraum befindet, samt der Schalternummer des für Sie zuständigen Sachbearbeiters/ der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin angezeigt.
- Gehen Sie bitte dann zu dem Ihnen zugewiesenem Schalter in das Großraumbüro. Ihr Vorgang wird dort bearbeitet und Sie werden über den weiteren Ablauf informiert.
- Anschließend begleichen Sie auf der gegenüberliegenden Seite der Schalter am Kassenautomaten Ihre ausstehenden Gebühren und lassen daraufhin falls ggf. erforderlich bei einem der ortsansäßigen Schilderpräger Ihre Kennzeichenschilder prägen. Diese befinden sich im gleichen Gebäude bzw. auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
- Ihre Fahrzeugunterlagen erhalten Sie dann nach Fertigstellung des Zulassungsvorgangs und ggf. Rückkehr an dem Ihnen zuvor zugeteilten Schalter zurück. Hierfür müssen Sie nicht wieder zunächst im Warteraum Platz nehmen. Dort werden dann auch die Siegel auf den Kennzeichenschildern angebracht.
Wunschkennzeichen
Im Bürgerserviceportal des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen können Sie bequem ein Wunschkennzeichen aussuchen und reservieren.
Reservierung eines Wunschkennzeichens
Bitte achten Sie bei der Reservierung darauf, dass die Gesamtzahl der Buchstaben- und Ziffernkombination nicht höher wie acht sein darf.
Neben den Erkennungszeichen GAP - ... sind grundsätzlich maximal fünf weitere Stellen möglich. (z.B. maximal zwei Buchstaben und bis zu drei Ziffern, oder ein Buchstabe mit bis zu vier Ziffern)
Sollten Sie die Zuteilung eines History, Elektro- oder Saisonkennzeichens beabsichtigen, so ist nur eine Buchstaben- und Zahlenkombination von weiteren vier Stellen möglich.
Die Reservierung des "E" für Elektrokennzeichen bzw. "H" für Historykennzeichen ist nicht möglich. Über eine Zuteilung dieser Buchstaben entscheidet die Zulassungsbehörde, auf mündlichen Antrag, bei Zulassung des betreffenden Fahrzeuges.
WARNHINWEIS:
Um Ihnen Unannehmlichkeiten und zusätzliche nicht notwendige Kosten zu ersparen, weisen wir darauf hin, dass immer wieder Bürger*innen Wunschkennzeichen auf Internetseiten reservieren, welche nicht zu einer automatischen Reservierung in unserem Hause führen. Dies geschieht nur über unser eigenes Bürgerserviceportal.
Zudem verkauft das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen auch keine Kennzeichenschilder. Der Erwerb dieser ist ausschließlich bei Privatanbietern über den Online-Handel oder einer niedergelassenen Prägestelle möglich.
Die Kosten für die Reservierung eines Wunschkennzeichens betragen 10,20€ zzgl. 2,60€ Reservierungsgebühr. Diese sind erst dann zu entrichten wenn die tatsächliche Zuteilung des Kennzeichens - bei Zulassung - erfolgt.
Im Voraus werden für ein Wunschkennzeichen durch uns keine Gebühren erhoben.
Sie sind auch nicht verpflichtet vorab Kennzeichen prägen zu lassen. Wir empfehlen Ihnen dies erst am Tag der Zulassung.
Ausweispapiere
Bitte achten Sie vor einem Besuch darauf, dass Ihre Ausweisepapiere (Personalausweis oder Reisepass) dem aktuellstem Stand entsprechen.
Falls in Ihren Ausweispapier Ihre Anschrift nicht (z. B. beim Reisepass) oder in Ihrem Personalausweis etwa durch einen Umzug nicht richtig eingetragen ist, benötigen Sie zusätzlich eine Meldebestätigung Ihrer Wohnortgemeinde.
Grundsätzlich ist der Personalausweis oder Reisepass immer im Original vorzulegen.
Ausnahmen gelten hierbei nur wenn Sie einen Dritten bevollmächtigen. Es werden dann Kopien des Ausweisdokuments akzeptiert.
Einzugsermächtigung
Bei jeder Zulassung eines steuerpflichtigen Fahrzeuges muss ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer vorgelegt werden.
Steuerbefreiungsanträge
Sie können bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges Steuervergünstigungen oder -befreiungen in folgenden Fällen beantragen:
- Steuervergünstigungen bzw. -befreiungen für Schwerbehinderte
- Steuerbefreiung für Anhänger mit Anhängerzuschlag
und
Steuervergünstigungen oder -befreiungen bei:
- zulassungsfreien Fahrzeugen
- Fahrzeuge zum Wegebau für Bund, Land, Gemeinde oder Zweckverband
- Straßenreinigungsfahrzeuge einschl. Winterdienst
- Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzfahrzeuge
- Fahrzeuge von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für humanitäre Hilfsgütertransporte
- Kraftomnibusse im Linienverkehr
- Zugmaschinen u. Anhänger in der Land- und Forstwirtschaft
- Zugmaschinen und Pack-/Wohnwagen im Schaustellergewerbe
- Zustellung und Abholung im Kombinierten Verkehr
- Diplomatische oder konsularische Vertreter
Über eine Steuervergünstigung oder gar -befreiung entscheidet im Einzelnen das zuständige Hauptzollamt Augsburg. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an dieses.
Vollmachten
Sollten Sie aus einem Grund verhindert sein, selbst zur Kfz-Zulassungsbehörde zu kommen, benötigt ein Dritter eine von Ihnen ausgefüllte Vollmacht.
Auch Vertreter von Kfz-Händlern benötigen eine solche, sofern Sie Fahrzeuge auf Ihre Kunden oder ggf. den Betrieb zulassen möchten.
Sie werden gebeten zur Bevollmächtigung ausschließlich unsere auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Eigen entworfene Vollmachten bzw. handschriftliche werden nicht akzeptiert!
Es ist ausreichend wenn das jeweilige Ausweisdokument des Bevollmächtigenden in Kopie vorgelegt wird.
Hinweise zum Fahrzeugverkauf
Wird ein Fahrzeug verkauft, verschenkt oder anderweitig veräußert, so hat der Veräußerende dies unverzüglich der Zulassungsbehörde unter Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Adresse des Erwerbers anzuzeigen.
Zur vollständigen Veräußerungsanzeige gehört die von den beiden Parteien unterschriebene Empfangsbestätigung.
Die Empfangsbestätigung dokumentiert die vorgeschriebene Übergabe des Kfz, der Kennzeichenschilder, sowie der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II, bzw. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, an den Erwerber.
Ist diese Veräußerungsanzeige unvollständig, so endet für den bisherigen Halter (bis zur Umschreibung des Fahrzeuges auf den neuen Halter) die Steuer- und Versicherungspflicht nicht.
Um Probleme zu vermeiden, wird empfohlen, ein Fahrzeug entweder im abgemeldeten Zustand zu verkaufen oder auf die konkrete und vollständige Veräußerungsanzeige zu achten.
Dies gilt im Besonderen dann, wenn Sie Ihr Fahrzeug ins Ausland verkaufen wollen. Es ist oft schwierig bis unmöglich, erforderliche Dokumente nachzureichen. Um ein Fahrzeug ins Ausland zu überführen, stehen Ausfuhrkennzeichen zur Verfügung. Dies kommt einer Umschreibung des Fahrzeuges gleich.
Weiter ist es ratsam sich Ausweisdokumente, bei der Übergabe eines Fahrzeuges, des Erwerbers zeigen zu lassen.
Zulassungsbescheinigung Teil II/ Fahrzeugbrief
Ist ein Fahrzeug sicherungsübereignet, d. h. finanziert oder geleast, müssen bei allen Vorgängen, in denen
die Zulassungsbescheinigung Teil II oder
der Fahrzeugbrief,
die Betriebserlaubnis,
benötigt wird, das bzw. die Dokumente von der Bank oder der Leasing-Gesellschaft angefordert und an die Zulassungsbehörde gesandt werden.
Dies ist immer dann der Fall wenn Änderungen im Fahrzeugbrief/ der Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgen. (Änderung der Technikdaten, welche im Brief/ der Bescheinigung erfasst sind oder bei Änderung des Kennzeichens)
Die Anforderung der Dokumente obliegt dem Fahrzeughalter/ der Fahrzeughalterin.
Fahrzeugidentifizierung/-vorführung
Fahrzeuge, für die erstmals eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden soll, müssen vor der Anmeldung zur Identifizierung (Überprüfung der Fahrgestellnummer) bei der Zulassungsbehörde vorgefahren werden.
Ausnahmen von der Vorführpflicht gibt es nur, wenn das Fahrzeug bei einer deutschen Prüforganisation (Amtlicher Sachverständiger) vorgeführt wurde oder die Überprüfung der Fahrgestellnummer durch das ausliefernde Autohaus schriftlich bestätigt und bei der Zulassung vorgelegt wird.
Zulassung auf Minderjährige
Bei Zulassung auf einen Minderjährigen muss immer auch eine Einverständniserklärung beider Elternteile/ der/ des Erziehungsberechtigten und dessen/deren Ausweisdokument/e vorgelegt werden.
Eine Zulassung auf einen Minderjährigen ist grundsätzlich nur bei Schwerbehinderung möglich oder unter Vorlage der jeweiligen Fahrerlaubnis (Kleinkraftrad- TÜV-Bescheinigung, Leichtkraftrad - Scheckkartenführerschein, 17-Jährige - rosa Prüfbescheinigung), auch in Kopie.
"Fahrzeughalter ist, wer ein Kraftfahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst zu bestimmen."
Da dies bei einem Minderjährigen nicht der Fall sein kann, muss eine Zulassung auf Kinder und Jugendliche verweigert werden. Schon alleine aufgrund der fehlenden Fahrerlaubnis bzw. auch nicht absehbaren Fahrerlaubnis fehlt es an der Verfügungsgewalt.
Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, die noch mindestens zwei Monate gültig ist, sowie eine Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde, die nicht älter als sechs Monate ist, damit eine Zulassung vorgenommen werden kann.
EU-Bürger müssen ihren Wohnsitz über die Vorlage der Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde nachweisen. Im Einzelfall kann es auch erforderlich sein, den Genuss der EU-Freizügigkeitsregelungen nachzuweisen.
Gewerbeanmeldungen/ Registerauszüge
Bei Gewerbetreibenden ist die Gewerbeanmeldung erforderlich.
Bei Firmen und juristischen Personen (z.B. GmbH) muss zusätzlich der komplette Handelsregisterauszug (HRA bzw. und/ oder ggf. HRB) und evtl. Vollmachten vorliegen.
Vereine benötigen einen Auszug aus dem Vereinsregister.
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Wozu dient die elektronische Versicherungsbestätigung?
Die elektronische Versicherungsbestätigung (kurz eVB) ist der Nachweis der Versicherung, dass für ein Kraftfahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht.
Was ist die eVB?
Die eVB ist ein siebenstelliger alphanumerischer Code. Die ersten beiden Zeichen sind dabei immer dem Versicherer zuzuordnen. Die übrigen fünf Zeichen werden bei der Generierung zufällig kombiniert. Die eVB enthält zentrale Informationen über das Fahrzeug und den Versicherungsnehmer. Durch ein gesichertes Datenaustauschverfahren können alle Kfz-Zulassungsbehörden über das Kraftfahrt-Bundesamt online auf die zum Fahrzeug hinterlegten Daten zugreifen.
Wann benötige ich eine eVB?
Sie benötigen diese für bspw. folgende Verwaltungsvorgänge:
- Neuzulassung eines Fahrzeuges
- Wiederzulassen eines stillgelegten Fahrzeugs (bei Gleichbleiben des Halters)
- Umschreibung eines Fahrzeuges auf einen anderen Halter
- Technische Änderungen am Fahrzeug
- Beantragen eines Kurzzeitkennzeichens
- ggf. bei Wechsel des Wohnorts in einen anderen Zulassungsbezirk
Was kostet sie?
Das Beantragen des eVB-Codes ist kostenlos. Dies gilt auch dann, wenn Sie innerhalb der Gültigkeitszeitraums der von Ihnen beantragten eVB letztlich doch kein Fahrzeug zulassen.
Wie lange dauert es, bis ich eine von meiner Versicherung erhalte?
Die Nummer wird Ihnen nach der Beantragung sofort zugeschickt. Per Post oder auf elektronischem Weg (per E-Mail oder auch SMS).
Wie und wo kann ich eine eVB beantragen?
Diese können Sie ganz einfach und problemlos direkt bei einer Autoversicherung Ihrer Wahl beantragen.
Wie ist die Gültigkeitsdauer?
Die max. Gültigkeitsdauer einer eVB beträgt 730 Tage, also zwei Jahre. Über die Länge der Dauer entscheidet jeder Versicherer selbst. Bei vielen sind Zeiträume zwischen drei und sechs Monate üblich. Wurde die Nummer nicht fristgerecht verwendet verfällt sie automatisch. Weiterhin ist die eVB nur für die einmalige Verwendung gültig.
FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten
Warum ist derzeit eine Online-Terminvereinbarung notwendig?
Durch die für Kunden und Mitarbeiter*innen einzuhaltenden Hygienemaßnahmen kann derzeit nur einer begrenzten Zahl von Personen der gleichzeitige Aufenthalt im Gebäude der Kfz-Zulassungsbehörde gestattet werden. Wartezeiten sollen so gut wie möglich vermieden werden. Daher ist eine zeitliche Zugangsregelung über die Terminvereinbarung notwendig.
Wieso erreiche ich die Mitarbeiter*innen der Kfz-Zulassungsbehörde telefonisch nicht?
Um möglichst viele Termine anbieten und bearbeiten zu können, sind die Bearbeitungszeiten für die Vorgänge zeitlich eng geregelt. Damit diese eingehalten werden, bedienen die Kolleginnen und Kollegen Telefonanrufe nur begrenzt.
Ich möchte einen Termin über das Buchungsportal reservieren, aber es werden keine Termine anzeigt./ Ich versuche seit Tagen einen Termin zu vereinbaren aber es sind nie Termine frei./ Die Terminvereinbarung funktioniert nicht.
Die Anzahl der Termine ist aus verschiedenen Faktoren beschränkt. Werden keine Termine angezeigt, so sind für den Moment alle verfügbaren Termine ausgebucht.
Die Nachfrage an Terminen kann deutlich höher sein, als die Zahl der freien Termine die angeboten und bearbeitet werden können. Abhängig von der Personalstärke werden morgens (i. d. R. zwischen 6.30 Uhr und 10.00 Uhr) ggf. zusätzliche Termine für den aktuellen Tag freigeschalten.
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit einen gewerblichen kostenpflichtigen Kfz-Zulassungsdienst mit Ihrem Anliegen zu beauftragen, der sich dann gegen ein Entgelt um die Abwicklung Ihres Vorgangs kümmert. Hierfür müssten Sie sich dann nicht selbstständig um einen Termin in unserem Hause bemühen.
Empfehlungen für hier im Hause vertretene Zulassungsdienste dürfen wir aus Wettbewerbsgründen nicht geben. Die Angebote dieser finden Sie über die Suche im Internet.
Eine Bearbeitung von Zulassungen (u. a. auch Adressänderungen) per E-Mail bieten wir grundsätzlich nicht an. Zulassungen auf dem Postweg werden nur im Rahmen des Angebots unserer Online-Zulassungsbehörde abgewickelt.
Nähere Informationen hierzu finden Sie Sie auf der nachfolgenden Seite unter "Zulassung von Fahrzeugen"/ "Online-Zulassungsbehörde".
Ich bin Privatperson oder Gewerbetreibender und habe mehr wie drei Zulassungsvorgänge und möchte gerne einen Termin vereinbaren.
Bei derart gelagerten Fällen bitten wir Sie über das Funktionspostfach zulassung@lra-gap.de mit uns Kontakt aufzunehmen. Weiter werden Sie gebeten die Anzahl sowie Art der zu bearbeitenden Vorgänge anzugeben. Zudem wären wir um Angabe von Kontaktdaten wie Telefonnummer, Adresse dankbar.
Wir setzen uns dann mit Ihnen zur individuellen Terminvereinbarung in Verbindung. Von einer eigenständigen Terminreservierung über das Buchungsportal - Vereinbarung von Kettenterminen - bitten wir abzusehen. Gleichzeitig weisen wir noch einmal darauf hin, dass eine Buchung dieser zur Stornierung führt und keine Bearbeitung erfolgt.
Warum werden nicht mehr Termine angeboten?
Die Anzahl der buchbaren Termine ergibt sich zum einen aus der veranschlagten Bearbeitungszeit für die im Termin gebuchten Anliegen (Außerbetriebssetzung, Umschreibung, Wiederzulassung, etc.), zum anderen aus der Anzahl anwesender Kolleginnen und Kollegen, die die Anliegen der Bürger*innen bearbeiten. Die Zahl der Termine ist rechnerisch begrenzt.
Wieso muss ich trotz Termin noch mit Wartezeiten rechnen?
Aus unterschiedlichen Faktoren kann es immer wieder, trotz vereinbartem Termin, zu Wartezeiten kommen. Diese ergeben sich bspw. durch falsch vorgelegte eVB-Codes, fehlende Unterlagen, höherer Zeitaufwand in der Bearbeitung aufgrund der Komplexität einzelner Zulassungsvorgänge oder falscher Angabe einzelner Bürger*innen bei der Reservierung eines Termins.
Wir weisen darauf hin, dass der Termin lediglich einen Anhaltswert darstellt und Sie keinen Anspruch erheben können genau um die gebuchte Uhrzeit aufgerufen zu werden.
Ansprechpartner/in
Justin Karg |
|
Telefon: | 08821 751-350 |
E-Mail: | Justin.Karg@LRA-GAP.de |
Zimmer: | Zulassung |
Zuständig für: | Fachbereichsleitung |
Veit Jung |
|
Telefon: | 08821 751-359 |
E-Mail: | Veit.Jung@lra-gap.de |
Zimmer: | Zulassung |
Zuständig für: | Stellv. Fachbereichsleitung |
Sabine Matyschek |
|
Telefon: | 08821 751-394 |
E-Mail: | Sabine.Matyschek@LRA-GAP.de |
Zimmer: | Zulassung |
Anton Maurer |
|
Telefon: | 08821 751-395 |
E-Mail: | Anton.Maurer@lra-gap.de |
Zimmer: | Zulassung |
Maria Mayr |
|
Telefon: | 08821 751-358 |
E-Mail: | Maria.Mayr@LRA-GAP.de |
Zimmer: | Zulassung |
Waltraud Redl |
|
Telefon: | 08821 751-393 |
E-Mail: | Waltraud.Redl@LRA-GAP.de |
Zimmer: | Zulassung |
Kevin Kretschmann |
|
Telefon: | 08821 751-540 |
E-Mail: | Kevin.Kretschmann@lra-gap.de |
Zimmer: | Zulassung |
Heike Schmidt |
|
Telefon: | 08821 751-397 |
E-Mail: | Heike.Schmidt@lra-gap.de |
Zimmer: | Zulassung |