Überbrückungshilfe CORONA
Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen
Die gesundheitspolitisch notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben in vielen Branchen den Geschäftsbetrieb eingeschränkt. Kraftvolle Unterstützungsmaßnahmen wie die Soforthilfe, Förderkredite, Steuerstundungen oder Kurzarbeitergeld sicherten die Zahlungsfähigkeit vieler Betriebe in der ersten Phase der Krise. Inzwischen wurden viele Beschränkungen gelockert. Trotzdem ist der Geschäftsbetrieb zahlreicher Unternehmen weiterhin beeinrächtigt. Um die Existenz dieser Betriebe zu sichern, werden sie branchenübergreifend mit Überbrückungshilfe unterstützt. Das Bundesprogramm soll mit bis zu 25 MRd. Euro ausgestattet sein und eine Laufzeit von drei Monaten (Juni-August) haben.
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