Informationsfreiheit
Zugang zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Landkreises Garmisch-Partenkirchen
Der Kreistag beschloss am 24. März 2017 den Erlass einer Informationsfreiheitssatzung auf Grund des Art. 17 Satz 1 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung vom 22. August 1998.