Gesetzliche Grundlagen
Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt auf Grundlage der folgenden Gesetze das Landratsamt, sowie Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die Gleichstellung auf der kommunalen Ebene zu verwirklichen.
- (GG) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 3
Grundgesetz (Gesamtausgabe) - (BayGlG) Bayerisches Gleichstellungsgesetz vom 24.Mai 1996
Bayerisches Gleichstellungsgesetz (Stand 2006) - (AGG) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 14. August 2006
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (Gesamtausgabe)
Für das Staats- und Völkerrecht grundlegende Verfassungs-Urkunden
- Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männer
Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) - Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 2000
Europäisches Parlament, Informationsbüro in Deutschland
Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben
- Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, 17. Juli 2017
Istanbul-Konvention