Freiwillige Angabe zu Schwerbehinderung/Gleichstellung im Sinne des SGB IX:
Wir benötigen diese Angabe, sofern Sie möchten, dass Ihre Eigenschaft als schwerbehinderter bzw.
gleichgestellter Mensch bei der Behandlung der Bewerbung berücksichtigt wird. Ferner ermöglicht es
uns die frühzeitige Einbindung unserer Vertrauensperson für Menschen mit Behinderung am Bewerbungsverfahren.